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Entsendung Verhandlungsgruppe - Zuständigkeit GBR

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imm0@outlook.de
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo in die Runde der Wissenden, inwieweit hat der GBR ein Mitspracherecht welche Person aus einem Standort BR in eine Verhandlungsgruppe delegiert wird ? Kann der GBR über die Person mitentscheiden oder dar das ausschliesslich der lokale BR ? danke zusammen

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Community-Antworten (4)

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ganther

06.03.2025 um 11:27 Uhr

handelt sich ein Thema, dass in der originären Zuständigkeit des GBR liegt oder habt ihr die Verhandlungen an den GBR delegiert, oder steckt dahinter noch ein anderes Konstrukt?

Wenn der GBR zuständig ist, dann entscheidet dieser auch. Jedes Gremium entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeiten zunächst autonom. Wenn das anders gelagert ist, dann könnte es vielleicht auch anders sein

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Damei81

06.03.2025 um 16:13 Uhr

das zuständige Gremium welches Zuständig ist, entscheidet wer wen wohin schickt, auch wenn der BR nach 50 Abs 2. an den GBR delegiert, bin ich der Meinung das der GBR allein entscheidet, aber indirekt kann man vorgaben machen, da man sonst das Mandat entziehen könnt!

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ganther

07.03.2025 um 14:04 Uhr

@Damei auch bei der Delegation bin ich voll deiner Meinung. Aus meiner Erfahrung im GBR gibt es aber auch andere Konstrukte, die du nicht da so sauber einsortieren kannst.

wir haben bei uns z.B. einen Arbeitskreis Arbeitszeit auf GBR Ebene. Örtliche sind zuständig, GBR koordiniert, es werden auch einheitliche Entscheidungen der örtlichen so vorbereitet. Da ist GBR nur das Vehikel und die örtlichen entsenden.... wie beim GBR

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Damei81

07.03.2025 um 15:44 Uhr

vielleicht sollte der TE den Fall näher beschreiben, damit man klarer Antworten kann

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