Hallo,
bevor ich zur eigentlichen Frage kommen, möchte ich kurz mich und unsere Struktur vorstellen:
Ich bin seit Okt. 2024 gewähltes Mitglied eines neu gebildeten 9-köpfigen Betriebsrates. Das Gremium besteht ausschließlich aus "Laien" ohne jegliche BR-Erfahrungen.
Wir sind eine GmbH mit 2 Standorten
Standort 1 mit 250 Mitarbeitern und einem 9-köpfigen BR-Gremium (zu dem ich gehöre)
Standort 2 mit 20 Mitarbeitern und einem 2-köpfigen BR-Gremium
Es gibt einen Gesamtbetriebsrat und die o.a. "lokalen" BR.
Wir haben nun einen Wirtschaftsausschuß gegründet und die Mitglieder brauchen eine Schulung dazu.
Offiziell muss die Entsendung der Mitglieder zur Schulung ja durch den Gesamt-BR erfolgen.
Die Mitglieder des WA kommen alle vom Standort 1.
Frage: Besteht die Möglichkeit, das der Gesamt-BR per Beschluss definierte Aufgaben (z.B. die Entsendung von WA-Mitgliedern zu Schulungen) an einen "lokalen" BR überträgt?
Kann ein Besamt-BR die Wahrnehmung bestimmter und definierter Interessen an einen lokalen BR delegieren? Ist das rechtlich zulässig?
Vielen Dank und viele Grüße
daRed