Guten Abend zusammen .
Ich hoffe jemand kennt sich mit dem Gesamtbetriebsrat aus .

In unserem Unternehmen haben wir 2 Betriebsräte .
Jeder besteht aus 3 BR Mitglieder .
Nach paragraph 47 wird ein Gesamtbetriebsrat gegründet .
Jeder BR entsendet 1 BR Mitglied.
Nun wird per Rücktritt oder Gerichtsurteil unser BR aufgelöst .
Wir bleiben Betriebsratslos , weil keiner kandigeren möchte.
Bleibt Gesamtbetriebsrat im Amt und ist er für uns zuständig , oder erlöschen auch damit seine Pflichten .
Irgendwo habe ich gelesen :

Seine Zuständigkeit erstreckt sich auch auf Betriebe ohne Betriebsrat.
Aber mit eine Person ?

Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen .
Vielen Dank im Voraus

Juri