Guten Tag an alle,
ich habe zwei Fragen zu Ausschüssen bei denen ich aus dem Gesetzt und Fitting nicht schlau.

1. An den Ausschuss können Aufgaben zur selbständigen Erledigungen übertragen werden, die nicht im Kernbereich des gesamt Gremiums liegen. Wie ist es bei der Beauftragung von Sachverständigen(Anwalt) kann das auch übertragen werden so ein Beschluss zu fassen? Bzw. auch einer Verhandlungsgruppe?
Habe jetzt keine gerichtliche Entscheidung gefunden bzw. im Fitting sind Kernaufgaben ausgeschlossen ohne Definition was sie sind.

2. Laut Fitting kann man bei Ausschüssen die Einladungen weglassen werden zu Sitzungen wenn diese einen Turnus haben und fest beschlossen wurden zeitlich. Aber für meine Auffassung bedarf es trotzdem eine Tagesordnung. Meine Kollegin ist der Auffassung die TO braucht man auch nicht im PA, weil auch die Beschlüsse wiederkehrend sind. Ich sehe das anders, da der Fitting das Gegenteil bezüglich der TO beschreibt und nach würde jeder Beschluss im PA ungültig.
Ohne TO= keine Sitzung-> keine ordnungsgemäßen Beschlüsse