Erstellt am 25.02.2025 um 15:16 Uhr von celestro
zu 2.) mEn sind Einladung und TO zwei völlig verschiedene Dinge. Also ja, die Einladung kann man sich sparen ... eine TO muss aber trotzdem erstellt werden.
P.S. Beschlüsse sind ja auch nicht widerkehrend. Nicht umsonst wird einem beigebracht, das:
"TO:
5.22 Beschluss zu einer Einstellung"
völlig unzureichend ist und es heißen muss:
"TO:
5.22 Beschluss zur Einstellung von Max Mustermann als XYZ in Abteilung ABC" (oder so ähnlich)
Erstellt am 25.02.2025 um 17:47 Uhr von SonjaLindner
Zu Teil 1
Das Thema der Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse im Rahmen der Betriebsratsarbeit ist in der Tat komplex und durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Laut § 28 Abs. 1 BetrVG kann der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen.
Ein grundlegender Punkt hierbei ist jedoch, dass der Abschluss von Betriebsvereinbarungen niemals auf einen Ausschuss übertragen werden kann. Dies erfordert einen Beschluss des gesamten Betriebsratsgremiums.
Zu der konkreten Frage, ob die Beauftragung eines Sachverständigen (z.B. eines Anwalts) durch einen Ausschuss selbstständig erfolgen kann, kommt es darauf an, ob diese Aufgabe spezifisch dem Ausschuss zur selbstständigen Erledigung übertragen wurde und ob diese Übertragung im rechtlichen Rahmen liegt.
Die Beauftragung von Sachverständigen kann in bestimmten Kontexten im Aufgabenbereich eines Ausschusses liegen, wenn dies entsprechend beschlossen wurde und nicht die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse des Betriebsrats berührt. Dennoch ist es in vielen Fällen empfehlenswert, solch eine Entscheidung durch das gesamte Gremium fassen zu lassen, um rechtliche Klarheit zu haben.
Hinsichtlich der Beauftragung von Sachverständigen ist es ebenfalls hilfreich, auf die Regelung in § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuweisen, welche die Hinzuziehung von Sachverständigen für den Betriebsrat regelt. In der Regel bedarf es auch hier eines Beschlusses des gesamten Betriebsrats, besonders wenn es um externe Fachkenntnisse geht.
Zusammenfasst:
Die Beauftragung sollte grundsätzlich durch das gesamte Betriebsratsgremium erfolgen, es sei denn, die Aufgabe ist explizit und im Einklang mit den Betriebsratsvorschriften einem Ausschuss übertragen.
Entscheidungen, die über Alltagsfragen hinausgehen und die Interessenvertretung als Kernbereich betreffen, sind generell durch den gesamten Betriebsrat zu beschließen.
Bei Unsicherheiten ist es ratsam, eine Abstimmung im Gesamtkreis des Betriebsrats vorzunehmen, um jede Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Erstellt am 25.02.2025 um 17:53 Uhr von SonjaLindner
Zu 2.
Deine Bedenken hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit von Ausschusssitzungen und den damit verbundenen Beschlüssen sind völlig berechtigt.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind ordnungsgemäße Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse zwingend voraussetzungsgebunden an eine Tagesordnung, die den Mitgliedern vorab bekannt sein muss. Dies ist notwendig, um eine entsprechende Vorbereitung und die fundierte Teilnahme der Betriebsratsmitglieder sicherzustellen.
Erstellt am 04.03.2025 um 08:58 Uhr von E-Shark
Kurzes Update nach dem ich einen Anwalt gefragt habe.
Der Sachverstand kann nur im gesamten Gremium beschlossen werden erstens, weil das Gesetz und Fitting von "dem Betriebsrat" spricht. Zweitens es ist keine wiederkehrend Aufgabe, die übertragen werden kann.
Zu der TO/Einladung: Der Fitting erlaubt es Sitzungen ohne Einladung zu haben, wenn diese zu vor als regelmäßigen bzw. für einen Tag beschlossen wurden an dem sie stattfinden.
Ein TO muss trotzdem im Vorfeld rausgehen und an Ersatzmitglieder TO und Einladung.
@celestro es scheitert schon am richtig formulierten Beschluss bei uns sieht es so aus
Beschluss: Name der Person Jan/Nein/Enthaltung. Und dann prallt die Vorsitzende wie viel sie weiß und sie muss nicht zum PA Seminar, weil sie dem Leiter was beibringen würde. Wäre es nicht so wichtig würde ich lachen ?
Manchmal frage ich mich sind die Leute zu dumm Gesetze zu lesen bzw. die logisch zu verstehen... Und ohne "Beweis/Urteil" möchte man mir nicht glauben bzw. möchte man auf Teufel komm raus es bequem haben auch wenn es gegen das Gesetz geht und ein Pflichtverletzung ist vorallem den Mitarbeitern gegenüber?♂️