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Leitende Angestellte im Wahlvorstand

S
Stoertebeker
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen! Klar ist, leitende Angestellte haben weder aktives noch passives Wahlrecht. Aber dürfen leitende Angestellte im Wahlvorstand sein? Danke für die Antworten!

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Community-Antworten (7)

D
Damei81

21.02.2025 um 13:56 Uhr

nur wahlberechtigte Arbeitnehmer (vgl. § 7 BetrVG)

OH
Olav HB

21.02.2025 um 14:08 Uhr

Aber aufgepasst, nicht jeder Vorgesetzter ist leitender Angestellte.

D
Damei81

21.02.2025 um 14:18 Uhr

aber jeder Vorgesetzter ist evtl. leidender Angestellte

S
Stoertebeker

21.02.2025 um 21:19 Uhr

Damei81 In §7 BetrVG steht nichts, was dem entgegenspricht, sondern nur wer wahlberechtigt ist. Der schließt nicht explizit aus, das leitende Angestellte im Wahlvorstand sind!

C
celestro

22.02.2025 um 12:41 Uhr

"Der schließt nicht explizit aus, das leitende Angestellte im Wahlvorstand sind!"

Doch:

"Es können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer (vgl. § 7 BetrVG) zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellt werden."

Und ja, im § selbst steht das nicht explizit. Aber als BRM sollte man das wissen.

S
Stoertebeker

22.02.2025 um 18:59 Uhr

Danke für die belehrenden Worte!

LA
Lutius Albutius

22.02.2025 um 20:51 Uhr

Grundsätzlich können NUR wahlberechtigte Arbeitnehmer in den Wahlvorstand bestellt werden.

Vergleich :

Betriebsverfassungsgesetz § 16 Bestellung des Wahlvorstands (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.

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