W.A.F. LogoSeminare

Rauchen in Gegenwart v. minderjährigem Azubi?

D
D.J.K.
Feb 2025 bearbeitet

Muss ich als Chef dem Gesellen das Rauchen in Gegenwart eines minderjährigen Azubis verbieten?

259016

Community-Antworten (16)

M
Meph1977

18.02.2025 um 21:36 Uhr

Innerhalb der Arbeitsräume ja wenn ihr einen speziellen Raucherbereich habt dort natürlich nicht aber grundsätzlich muss jeder nicht rauchende Arbeitnehmer vor Zigarettenrauch geschützt werden. Wenn die Mitarbeiter jetzt auf dem Bau sind dann kann sich der Azubi auch einfach woanders hinsetzen. Die Schutzpflicht geht aber nicht soweit das man den Azubi vor schützen muss das er auch keinen Rauchen sieht.

M
Moreno

19.02.2025 um 10:00 Uhr

Zudem was Meph richtig schreibt....Du musst in geschlossenen Räumen jeden Nichtraucher schützen egal ob minderjährig oder nicht.

Siehe §5 ArbStättV Nichtraucherschutz

K
Kehler

19.02.2025 um 10:06 Uhr

(1) Arbeitsstätten sind:

  1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
  2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,
  3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.

§ 2 Begriffsbestimmungen

M
Moreno

19.02.2025 um 10:27 Uhr

(1) Arbeitsstätten sind:

  1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
  2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,
  3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Zitat kehler

Wenn die rauchenden Beschäftigten jedoch an einem Ort im Freien rauchen, von dem aus die nicht rauchenden Beschäftigten nicht durch Tabakrauch gefährdet werden, könnte zumindest die Regelung der ArbStättV nicht mehr für ein Rauchverbot herangezogen werden. Quelle komnet

K
Kehler

19.02.2025 um 10:32 Uhr

Rauchen in GEGENWART eines minderjährigen Azubis verbieten

T
titapropper

19.02.2025 um 10:34 Uhr

Ist gesichert, dass der Minderjährige Azubi Nichtraucher ist?

M
Moreno

19.02.2025 um 10:51 Uhr

Rauchen in GEGENWART eines minderjährigen Azubis verbieten Zitat Kehler

Ab wieviel Meter Entfernung sind denn rauchende Personen für Nichtraucher nicht mehr gefährlich?

K
Kehler

19.02.2025 um 10:59 Uhr

Rauchen in GEGENWART eines minderjährigen Azubis verbieten

ZITAT vom TE

M
Moreno

19.02.2025 um 11:10 Uhr

Kehler es geht hier nicht um minderjährige Azubis sondern um Nichtraucherschutz. D.J.K. muss also darauf achten, dass grundsätzlich alle Nichtraucher geschützt sind!

K
Kehler

19.02.2025 um 11:11 Uhr

Ab wieviel Meter Entfernung sind denn rauchende Personen für Nichtraucher nicht mehr gefährlich? , Zitat moreno

Es wird kein spezifischer Mindestabstand vorgeschrieben, es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, angemessene Maßnahmen zu treffen, um Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Studien zeigen, dass Tabakrauch auch in größeren Entfernungen nachweisbar sein kann. Eine Untersuchung ergab messbare Konzentrationen in Abständen von 4, 11, 18 und 25 Metern.

Vielleicht hilft auch das:

Tabakrauch darf an Arbeitsplatz nicht wahrzunehmen sein, d. h. nicht zu sehen, nicht zu schmecken und nicht zu riechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Februar 1998, Aktenzeichen 9 AZR 84/97).

M
Meph1977

19.02.2025 um 11:29 Uhr

übrigen auch Dampfer sind grundsätzlich vor Tabakrauchern zu schützen.

M
Moreno

19.02.2025 um 11:31 Uhr

Was sind Dampfer?

R
rtjum

19.02.2025 um 11:32 Uhr

"Kehler es geht hier nicht um minderjährige Azubis sondern um Nichtraucherschutz." In der Frage geht es tatsächlich um einen minderjährigen Azubi, aber Du hast natürlich voll und ganz Recht mit "D.J.K. muss also darauf achten, dass grundsätzlich alle Nichtraucher geschützt sind!"

R
rtjum

19.02.2025 um 11:32 Uhr

"übrigen auch Dampfer sind grundsätzlich vor Tabakrauchern zu schützen." umgekehrt dann auch?!?

K
Kehler

19.02.2025 um 11:47 Uhr

§ 5 Nichtraucherschutz (ArbStättV) (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind.

"sowie elektronischen Zigaretten"

W
WiederDa

19.02.2025 um 14:17 Uhr

@moreno: Dampfer sind die E-Zigaretten Konsumenten. . @D.J.K.: Zitat: "Muss ich als Chef..." Bist du wirklich der Chef oder eine Führungskraft? Wenn Du der Chef bist, verbiete einfach das Rauchen am Arbeitsort. Bist du "nur" Führungskraft, schlage dem Chef (GF, Unternehmer...) vor, dass er das Rauchen am Arbeitsort verbietet. Hast du einen BR , besprich das mit ihm zuvor. So verletzt Du zumindest keine Gesetze und der Gesundheit ist es auch dienlich. . Welche Branche seid ihr denn? Auf dem Bau könnte das etwas "schwieriger" umzusetzen sein.

Ihre Antwort