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Suspendierung unter Berücksichtigung der Überstunden und des Resturlaubs.

E
enigmathika
Feb 2025 bearbeitet

Moin,

in unserem Betrieb wird einer Mitarbeiterin vorgeworfen, Dokumentenfälschung begangen zu haben. Sie ist noch nicht gekündigt worden, ist aber bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes suspendiert worden. Sie musste aber schon sämtliche Schlüssel und den Keyfob für die Stempeluhr abgeben. Der Personalleiter hat angekündigt, dass dafür ihre Überstunden und ihr Urlaub verbraucht werden sollen.

Mir scheint das nicht korrekt zu sein. Eine unbezahlte Suspendierung aufgrund eines (wenn auch dringenden) Verdachts halte ich nicht für rechtmäßig.

Hat jemand hilfreiche Gedanken hierzu?

LG

Enigmathika

330011

Community-Antworten (11)

C
celestro

17.02.2025 um 12:46 Uhr

sehe ich auch so ... wenn die MAin ihre Arbeitskraft anbietet, ist dass das Problem des AG.

R
rtjum

17.02.2025 um 12:52 Uhr

ob wahr oder unwahr entscheidet letztendlich wahrscheinlich ein Arbeitsgericht. Ich würde der Kollegin raten schnellstens die Dienste eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Ich denke auch, dass die anrechung von Urlaub und Überstunden bei einer ag-seitigen Freistellung nicht rechtens ist, sie sollte ggfls. täglich ihre Arbeitskraft anbieten.

OH
Olav HB

17.02.2025 um 13:08 Uhr

Ebenfalls wichtig, die Kolegin sollte beharrlich jeden Tag ihre Arbeitskraft anbieten bis zu dem Zeitpunkt wo sie ihre Freistellung schriftlich hat. Damit belegt sie bei eine Klage ihren Anspruch auf Annahmeverzug.

P
Pickel

17.02.2025 um 16:35 Uhr

Zuerst einmal: Unbezahlt ist die Freistellung ja gerade nicht.

Ob Plusstunden angerechnet werden können, sollte sich aus den allgemeinen betrieblichen Regeln ergeben, in welchem Umfang der AG über diese Stunden verfügen kann.

C
celestro

17.02.2025 um 17:30 Uhr

"Zuerst einmal: Unbezahlt ist die Freistellung ja gerade nicht."

aber die Stunden sollen auf das Gleitzeitkonto bzw. den Urlaub angerechnet werden.

"Ob Plusstunden angerechnet werden können, sollte sich aus den allgemeinen betrieblichen Regeln ergeben, in welchem Umfang der AG über diese Stunden verfügen kann."

Wieso Plusstunden? Es geht darum, das die MAin vom AG freigestellt wird. Warum sollte sie dafür Urlaub nehmen müssen (oder sich das auf Ihr Überstundenkonto anrechnen lassen)?

P
Pickel

17.02.2025 um 18:12 Uhr

Mein Gott Celestro.

a) unbezahlte Freistellung ist nun einmal etwas ganz anderes als bezahlter Überstundenabbau

b) weil der AG je nach interner Regelung über Plusstundennahme bestimmen kann

C
celestro

17.02.2025 um 23:05 Uhr

das es hier um eine Suspendierung geht, hast Du aber verstanden, ja?

P
Pickel

18.02.2025 um 00:29 Uhr

Ja habe ich. Eine Suspendierung besagt, dass man für gewisse Zeit nicht zur Arbeit kommen darf, aber dennoch weiterhin entlohnt wird.

Das kann man durchaus mit rechtlich möglichen angewiesenen Minusstunden kombinieren., sofern Minusstunden AG-seitig anordbar sind. Das dürfte Menschen aus dem gesamten Intelligenzspektrum auch eigentlich einleichten.

OH
Olav HB

18.02.2025 um 10:45 Uhr

Entweder der AG suspendiert (stellt frei) oder der AG ordnet der Abbau von erfolgte Mehrarbeit (plusstunden) an. Beides geht nicht gleichzeitig. Der Grund:

Wenn man freigestellt wird, entfällt die Verpflichtung die verschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Abbau von Plusstunden kann aber nur dann erfolgen, wenn es eine Verpflichtung zur Leistung gibt. Keine Verpflichtung, kein Abbau.

Im Übrigen: Die Kollegin braucht bei den erhobenen Vorwürfe ein Anwalt der sich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern ggf auch im Strafrecht auskennt. Der AG kann sich entscheiden Strafanzeige zu erstatten, besonders dann wenn die betreffende Kollegin sich arbeitsrechtlich gegen die Suspendierung/Freistellung wehrt.

C
celestro

19.02.2025 um 16:57 Uhr

Werde die Beleidigung zunächst einmal melden.

M
MarketingW.A.F.

20.02.2025 um 08:29 Uhr

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