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Tilda2023
Feb 2025 bearbeitet

Unser Betriebsrat behauptet, das er mit den anderen Mitgliedern nicht alles besprechen muss. Das nur er sich um brisante Themen kümmern muss. Und er darf nichts weiter geben. Ist das so? Auch Schriftverkehr mit Geschäftsführung und Personalbüro regelt er ganz alleine. Der Rest des Gremiums darf aber Einstellungen und Entlassungen abnicken. Ich fühle mich da als BR Mitglied nie informiert

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Community-Antworten (14)

M
Meph1977

15.02.2025 um 09:09 Uhr

Informiere ihn mal darüber das seine Verhalten eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §78 BetrVG darstellt. Dagegen kannst du auch persönlich gerichtlich vorgehen. Du kannst auch die Neuwahl des Vorsitzes beantragen.

Wenn das Gremium nicht mitspielt halt über das Gericht wegen Behinderung und wenn er das dann trotz Gericht fortsetzt kann er nach §23 auch aus dem Amt entfernt werden egal was das Gremium will. Allerdings ist der weg über §23 meistens sehr langwierig das heist es ist unwahrscheinlich das es in dieser Amtszeit was wird.

T
Tilda2023

15.02.2025 um 10:03 Uhr

Vielen Dank. Ich werde mir den Paragraphen ansehen. Wir Mitglieder im BR sind noch immer Unerfahren und dürfen auch nicht immer auf Seminare. Laut unserem BR darf nur er und der 2. Vorsitzende. Wo kann ich das alles genau mal nachlesen?

M
Moreno

15.02.2025 um 10:13 Uhr

Abwählen ganz schnell!

LA
Lutius Albutius

15.02.2025 um 12:42 Uhr

Zitat Meph1977 : Informiere ihn mal darüber das seine Verhalten eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §78 BetrVG darstellt. Dagegen kannst du auch persönlich gerichtlich vorgehen.

Genau so ist es. Ergänzend dazu :

BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -

Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinde­rungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8; GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25).

Übrigens. Das Verbot unzulässiger Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, richtet sich nicht nur gegen de AG, sondern gegen JEDERMANN, also auch BR'mitglieder.

LA
Lutius Albutius

15.02.2025 um 12:52 Uhr

Zitat Tilda2023 : Unser Betriebsrat behauptet, das er mit den anderen Mitgliedern nicht alles besprechen muss. Das nur er sich um brisante Themen kümmern muss. Und er darf nichts weiter geben. Ist das so?

Ich denke, Du meinst den BR'vorsitzenden. Dann frag ihn doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage seine Behauptung beruht. Ich "sehe" ihn jetzt schon schwimmen. Ich hätte noch 3 Fragen :

  1. Wie viele Mitarbeiter sind im Betrieb beschäftigt ?
  2. Wie viele BR'mitglieder hat Euer Gremium ?
  3. Wie viele BR'mitglieder sind auf Deiner Seite ?
S
Schlaumeier38

15.02.2025 um 15:12 Uhr

wenn er auf die §79BetrvG anspielt, da steht unter Abs1 Satz 3: Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats.

einzig §82 bis §83 BetrVG hat ein einzelnes BRM auch gegenüber dem restlichen BR stillschweigen zu bewahren und wenn das BRM an einem BEM-Verfahren teilnimmt.

Sonst macht eine Schweigpflicht im Gremium keinen Sinn, man muss ja Einzelmassnahmen, Kündigungen und BV beschliessen.

C
celestro

15.02.2025 um 17:00 Uhr

@Lutius Albutius

So richtig die Aussagen des BAG sind, so wenig sinnvoll ist es mEn, dies (fast) immer und (fast) überall zu posten. Denn wie soll der TE das richtig einordnen können? Er fragt: "ist das richtig so" und der Text des BAG macht das kein Stück klarer. Jedenfalls nicht für jemanden, der offensichtlich kein bißchen geschult ist.

T
Tilda2023

15.02.2025 um 17:23 Uhr

Wir sind 50 Kollegen und 5 sind im BR. Die zwei Vorsitzenden und drei weitere. Die anderen Kollegen nehmen das so hin, da wir noch nicht viel Erfahrungen haben Der erste zieht alles an sich und informiert nur bei Kündigung oder Einstellung. Dann sollen wir abnicken. Wir haben jetzt einen brenzligen fall im Betrieb und er sagt, er darf nicht drüber reden. Verstehe ich nicht. Ich bin doch mit BR. Das wäre so und das ist halt so sagt er. Er dürfe nicht alles teilen. Wozu bin ich dann BR

S
Schlaumeier38

15.02.2025 um 18:43 Uhr

Also es gibt nur einen Vorsitzenden.

Wenn er es im rahmen von einen MA Gespräch 83BetrVG oder im BEM erfahren hat, hat er schweigepflicht.

Zwecks Seminaren, einfach den BRV einen Them für die TO aufzwingen (§ 29 Abs. 3), wenn 1/4 das möchten, also brauchste noch jemanden der dich dabei unterstützt

LA
Lutius Albutius

15.02.2025 um 19:41 Uhr

Zitat Tilda2023 : Die anderen Kollegen nehmen das so hin, da wir noch nicht viel Erfahrungen haben Der erste zieht alles an sich und informiert nur bei Kündigung oder Einstellung. Dann sollen wir abnicken. Wir haben jetzt einen brenzligen fall im Betrieb und er sagt, er darf nicht drüber reden. Verstehe ich nicht. Ich bin doch mit BR. Das wäre so und das ist halt so sagt er.

Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft. Wenn nicht, dann empfehle ich Dir, Mitglied zu werden. Denn die Gewerkschaft kann dem BR'vorsitzenden druck machen. Wenn er danach nicht spurt, kann die Gewerkschaft ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Amtsenthebung des BR'vorsitzenden einleiten.

LA
Lutius Albutius

16.02.2025 um 12:22 Uhr

Zitat celestro : So richtig die Aussagen des BAG sind, so wenig sinnvoll ist es mEn, dies (fast) immer und (fast) überall zu posten. Denn wie soll der TE das richtig einordnen können? Er fragt: "ist das richtig so" und der Text des BAG macht das kein Stück klarer.

Das musst Du mal näher erklären. Mein Hinweis auf die BAG-Entscheidung war lediglich eine Ergänzung zum Zitat von :

Meph1977 : Informiere ihn mal darüber das seine Verhalten eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §78 BetrVG darstellt. Dagegen kannst du auch persönlich gerichtlich vorgehen.

Damit hat Meph1977 natürlich vollkommen Recht. Ich frage mich daher, was an einem der Kernaussagen des BAG :

" Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit "

unklar und/oder schwer verständlich sein soll ???

R
rtjum

17.02.2025 um 11:06 Uhr

"unklar und/oder schwer verständlich sein soll ???"

tatsächlich finde ich das Zitieren aus BAG-Urteilen auch nicht immer angebracht, was nicht bedeutet, dass gerade BAG-Urteile durchaus interessant für die Beantwortung mancher Fragen sind. Hier geht es dem TE ja nicht um die Frage, was dagegen unternommen werden kann, sondern ob das, was der BRV macht richtig ist -> "Ist das so?"

Und das ist es, da sind wir uns ja alle einig, überhaupt nicht der Fall. Der BRV handelt immer nur auf Grundlage von Beschlüssen des gesamten Gremiums. Hier scheint noch jemand der alten Riege Betriebsratschef, unterwegs zu sein. Dem direkt mit Urteilen etc. zu kommen wird, vor allem aufgrund der bisher wohl fehlenden Schulungen der anderen BRMs, nicht viel nützen. Hier muss man viel mehr an diese appellieren damit vor allem erstmal Schulungen für alle beschlossen werden. Wenn die anderen das genauso oder ähnlich sehen dann sollte einem solchen Beschluss nichts im Wege stehen.

OH
Olav HB

17.02.2025 um 11:08 Uhr

Ich wundere mich manchmal mit welchem Selbstherrlichkeit BRVs ihr Amt meinen ausüben zu müssen (und zu dürfen).

In ein Gespräch mit unser GL wurde mal gefragt, was ich so mache (Freigestellt als BRV). Ich habe dann erklärt, dass ich Sitzungen vorbereite, Beschlussvorlagen zur Diskussion erstelle, vorab recherchiere was die Rechtslage zu einem Thema ist, damit ich diese Information vor einer Sitzung dem Gremium mitteilen kann. Von alle Kontakte die ich nach außen habe (GL, Behörden, Gewerkschaft etc.) berichte ich anschließend kurz zum Gremium. Ich bin als BRV Dienstleister, nicht Herrscher. Wie kann ich ein Gremium vertreten, wenn ich nicht auch dazu beitrage, dass die Information für Beschlüsse möglichst umfangreich verfügbar ist? Information am BRV ist Information am Gremium. Einige Ausnahme sind persönliche Gespräche (inkl. BEM) mit Beschäftigten. Was da sprochen wird bleibt unter uns. Bin ich der Meinung, dass ich ein Problem ins Gremium tragen muss (weil ein Beschluss erforderlich sein könnte), dann bespreche ich das mit dem Person. Will dieser das nicht, dann schweige ich, weise aber darauf hin, dass ich dann auch sehr eingeschränkt bin in meine Hilfsmöglichkeiten.

Ich kann Dir als BRM nur Mut machen den BRV und den sBRV aufzufordern, ALLE Information mit dem Gremium zu teilen, nur so könnt ihr fundierte Beschlüsse nehmen.

S
Schlaumeier38

17.02.2025 um 11:15 Uhr

wir haben jetzt den 3. BRV und bevor sie ins Amt gekommen sind, haben sich alle über die "Herrschaft" des damaligen BRV aufgeregt und als sie ins Amt kamen, war es noch eine Schippe mehr!

Deswegen tue ich mich schwer, BRV zu werden.

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