W.A.F. LogoSeminare

Betriebliche Ordnung

P1
Pauli 10
Feb 2025 bearbeitet

Hallo gibt es unter euch Betriebsräten auch Betriebsräte die in einer Spedition Arbeiten oder in Betrieben wo es einen Fuhrpark gibt ? Wir haben da eine Frage ,unserer Unternehmen verlangt von den Mitarbeitern alle halbe Jahre die Kontrolle der Fahrerlaubnis . Wir möchten gerne wissen auf welche Basis ,der Arbeitgeber die Fahrerlaubnis kontrollieren darf? Wir finden hier kein Gesetz oder eine Regel . Vielleicht weis einer von euch mehr ?

21407

Community-Antworten (7)

S
Stadtwerker

14.02.2025 um 14:25 Uhr

Wir haben das schon lange! Der Grund ist, dass der AG gesetzlich verpflichtet ist, regelmäßig die Gültigkeit der Fahrerlaubnis bei allen Mitarbeitern zu kontrollieren, welche die Genehmigung oder den Auftrag haben, Fahrzeuge des AG dienstlich zu nutzen. Das gibt es locker schon 10 Jahre! Bei uns wird das mittlerweile elektronisch mit Terminals von VIMCAR erledigt. Wir haben dazu, vor Inbetriebnahme, auch eine BV abgeschlossen, die alle möglichen Eventualitäten regelt, z.B. den Einzug der Fahrerlaubnis aufgrund des aufgeklebten Chips (was aber noch nie vorgekommen ist) und den Ausschluss einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle mittels der übertragenden Daten. Ein elektronisches GPS Fahrtenbuch ist ausgeschlossen!

VG Stadtwerker

W
wdlisss

14.02.2025 um 14:37 Uhr

§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (..)

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist."

Der AG ist der Halter des KFZ

R
rtjum

14.02.2025 um 14:43 Uhr

§21 StVG (1), 2.

C
celestro

14.02.2025 um 18:44 Uhr

"und den Ausschluss einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle mittels der übertragenden Daten."

Wieder so ein Punkt der mEn das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist. Im Gegenteil ... die MA denken "ist ausgeschlossen" und fühlen sich deshalb sicher. Sehr gefährlich!

S
Stadtwerker

14.02.2025 um 21:57 Uhr

Sollte man Deiner Meinung nach so einen Passus in einer BV vermeiden? Das steht bei uns mittlerweile in jeder BV die Systeme, Verfahren oder Arbeitsprozesse beschreibt, bei welchen personenbezogene Daten erfasst werden oder Arbeitsschritte in irgendeiner weise gespeichert werden und Personen zugeordnet werden könnten. Wie macht Ihr das?

VG Stadtwerker

C
Catweazle

15.02.2025 um 11:37 Uhr

Ich stehe auf den Schlauch. Die Kontrolle der Fahrerlaubnis ist eine gesetzliche Bestimmung die der Arbeitgeber durchzuführen hat. Wie kann man mit den Daten aus dem Führerschein die Leistung oder das Verhalten kontrollieren?

S
Stadtwerker

15.02.2025 um 13:49 Uhr

Hallo Catweazle, wir vertreten in unserem Gremium den Standpunkt, dass wir dem AG da keinen Verstoß nachweisen müssen, sondern das der AG einen Verstoß in dieser Richtung grundsätzlich ausschließen muss. Da es sich bei der elektronischen Führerscheinkontrolle um eine IT Anwendung handelt, fällt diese unter eine Rahmen-Betriebsvereinbarung zu IT Systemen & Datenverarbeitung und eben in dieser ist verankert, dass all diese IT Anwendungen und Systeme nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern genutzt werden dürfen, es sei denn es besteht ein begründeter Verdacht auf eine Straftat eines Arbeitnehmers. In diesem Fall ist die Auswertung der Daten nur unter Beteiligung des Betriebsrates erlaubt.

Ich hoffe meine Erklärung konnte Dir helfen.

VG Stadtwerker

Ihre Antwort