Betriebliche Ordnung
Hallo , ich würde noch einmal eine Frage stellen über Berufsbekleidung. Wir haben typische Berufsbekleidung. Hier für bezahlen wir einen Beitrag von 8 Euro im Monat. Dieses geht seit 10 Jahren so, ist dieses eine Betriebliche Ordnung ? Oder gilt eine Betriebliche Ordnung nur zum Vorteil des AN?
Community-Antworten (13)
25.05.2014 um 14:58 Uhr
@Frischlinge, ich glaube nicht das das eine sinnvolle Auslegung der Betrieblichen Übung sein mag. (Euro seit Zehnjahren, cool immerhin seit sich seit Zehnjahren dann ja nix an den Kostenverändert zu haben. Warum müsst ihr eigentlich für Berufskleidung Zahlen???
25.05.2014 um 15:06 Uhr
Ordnet der AG die Berufskleidung an würde ich mich als AN weigern auch nur einen Cent zu bezahlen.
25.05.2014 um 15:10 Uhr
Das sehe ich wie Snooker.
Wenn der AG eine bestimmte Kleidung will - oder eine vorgeschrieben ist, muss er auch selber dafür zahlen
25.05.2014 um 15:24 Uhr
@wischwasch, das ist aber nicht des Frages kern :-) wie Snooker immer öfters einfordert. Auch wenn es natürlich einer Beleutung würdig wäre warum der AN Zahlen soll für etwas was der AG will und der AN ja schon im Schrank zuhause hätte.... p.s warum bist du heute als troll unterwegs ??
25.05.2014 um 15:49 Uhr
Leute nicht so giftig.
Also bis dato haben wir 8 Euro pro Monat bezahlt. All inclusive Schuhe , Bekleidung , Reinigung. Nun hat er qualitativ bessere Kleidung besorgt und will den AN einen Teil bezahlen lassen. Denke wieder diese 8 Euro. Bei der neuen Kleidung wäre aber nicht die Reinigung mit inbegriffen.
Wie schon gesagt wurde , ist es eine Typische Berufsbekleidung und somit müsste der AG die Kosten alle tragen , es sei den man könnte und dürfte diese auch Privat tragen. Was aber mit einen Blaumann kaum zu machen ist.
Ich schätze unseren AG so ein, wen wir als BR ablehnen ( EINEN TEIL DER KOSTEN ZU TRAGEN ) wird er mit den billigsten Zeugs um die Ecke kommen.
Noch einmal , wir als BR dürfen nicht über die Kosten der AN Verfügen. Wir dürfen hier keine Beschlüsse verfassen die den AN schädigen oder Kosten aufbürdet.
Was können wir als BR machen??
25.05.2014 um 17:41 Uhr
Reine Theoretisch Frage
"Wen wir als BR den AG zustimmen würden 10 Euro pro Monat einzubehalten , mit dem Lohn?
Wären wir dann regresspflichtig gegenüber den Abeitnehmer? Könnte der AN das Geld von uns zurückverlangen?
25.05.2014 um 18:36 Uhr
Ich Denke das Man Deine Frage so pauschal nicht beantworten kann. Der Ausdruck "typische Berufskleidung" sagt nichts darüber aus ob der AG Arbeitskleidung anweist oder ob sie getragen werden kann um seine private Kleidung nicht zu verschmutzen. Ich stell mal einen Link ein den Du erst einmal lesen kannst.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.html
25.05.2014 um 18:47 Uhr
Frischlinge Du hast nen link bekommen. Und tipps. Und Aussagen, was wer wann nicht zahlen will oder wollte, wenn etwas wie zutrifft. Generell gilt: Wenn man eine BV abzuschließen möchte, dann ist es nötig, sich über die Konsequenzen des Handelns klar zu werden. Ich kann mir vorstellen, dass ihr eine solche BV (ohne durchsetzbare Regressforderungen der AN) abschließen könntet. Aber wieso? Der AG will PSA bzw. Berufskleidung anschaffen. Soll er doch. Ich würde ihm ne BV vorlegen, dass er auch die reinigungskosten zu bezahlen hat. Fertig. In MEINER BV würde keine eigenbeteiligung stehen. Und auch kein monatlicher Beitrag. Und wenn er mit billigem Zeugs um die Ecke käme, dann müsste er vll. viel öfters zum Lieferanten rennen und nachbestellen. Oder jemand kommt mit Attesten, dass er diesen oder jenen Anteil an fremdstoffen nicht verträgt. Oder der Orthopäde muss die Notwendigkeit eines passgerechten Schuhs feststellen. Kann es sein, dass ihr eurem AG nicht weh tun wollt und er bisher leichtes spiel mit euch hat(TE)? ...und jetzt kannst du wählen.
25.05.2014 um 18:53 Uhr
bitte mehr Sachlichkeit. Beachten Sie unsere Regeln. ----waf-admin-----
25.05.2014 um 19:06 Uhr
@Frischlinge
Ich denke der Antwort 8 ist auch nichts mehr hinzu zu fügen.
25.05.2014 um 19:23 Uhr
@Kölner
Genau so wie du es beschrieben hast , denke ich auch. Will der AG eine Einheitliche und für unseren Beruf Typische Arbeitskleidung stellen , so hat er die Kosten zu tragen.
Also für mich sowieso nicht da es in meinen Arbeitsvertrag steht ( die Kosten der Arbeitskleidung trägt der AG ) Diesen Vertrag haben so 10% , bei den anderen entfällt dieser Passus.
Mit deiner Aussage ( Kann es sein, dass ihr eurem AG nicht weh tun wollt ) triffst du 100 % in schwarze.
Allerdings stimmt dieses nicht für mich. Ich habe bei der letzten Sitzung dieses Thema angesprochen , das wir als Betriebsrat über die Kosten der Mitarbeiter und der GL nicht zu bestimmen haben.
Kölner eine Frage , wen ich darf: Wie würde bei dir so eine BV aussehen?
Danke euch allen
25.05.2014 um 19:30 Uhr
Da müsstest du mich anschreiben...
25.05.2014 um 19:46 Uhr
was ist am : entgeltverwertungsverbot, unsachlich?
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