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Veröffentlichung von Stellenausschreibungen

M
Muschelschubser
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ist die Veröffentlichung einer internen Stellenausschreibung eigentlich per se mitbestimmungspflichtig, oder nur wenn das im Rahmen einer BV so vereinbart wurde?

17005

Community-Antworten (5)

J
jutti1965

14.02.2025 um 09:30 Uhr

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die im Betrieb besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden (§ 93 BetrVG).

M
Muschelschubser

14.02.2025 um 12:14 Uhr

Wir haben das sowieso so vereinbart, dass das passiert.

Die Frage ist, ob jedes Mal vorher ein Beschluss gefasst werden muss und ob sie uns vorgelegt werden müssen, oder ob es reicht wenn der AG an die Ausschreibung denkt.

M
Moreno

14.02.2025 um 12:22 Uhr

nein es reicht wenn der Br dies einmalig gefordert hat.

C
celestro

14.02.2025 um 12:26 Uhr

Wenn der BR einen Beschluss gefasst hat, die Ausschreibung nach §93 zu verlangen, ist die Sache damit erledigt. Der AG muss das dann immer machen.

R
rtjum

14.02.2025 um 12:36 Uhr

"Die Frage ist, ob jedes Mal vorher ein Beschluss gefasst werden muss und ob sie uns vorgelegt werden müssen, oder ob es reicht wenn der AG an die Ausschreibung denkt."

Wenn ihr das gefordert und vereinbart hat, ist der Arbeitgeber gezwungen sich daran zu halten. Wei schon moreno und cestro geschrieben haben muss das nicht für jede neue Ausschreibung beschlossen werden. Bzgl. des Inhaltes gibt es aber, so mein Kenntnisstand, keine zwingende Mitbestimmung. Das kann der BR aber im Rahmen einer BV mit dem AG vereinbaren.

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