Veröffentlichung von Stellenausschreibungen
Hallo zusammen,
ist die Veröffentlichung einer internen Stellenausschreibung eigentlich per se mitbestimmungspflichtig, oder nur wenn das im Rahmen einer BV so vereinbart wurde?
Community-Antworten (5)
14.02.2025 um 09:30 Uhr
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die im Betrieb besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden (§ 93 BetrVG).
14.02.2025 um 12:14 Uhr
Wir haben das sowieso so vereinbart, dass das passiert.
Die Frage ist, ob jedes Mal vorher ein Beschluss gefasst werden muss und ob sie uns vorgelegt werden müssen, oder ob es reicht wenn der AG an die Ausschreibung denkt.
14.02.2025 um 12:22 Uhr
nein es reicht wenn der Br dies einmalig gefordert hat.
14.02.2025 um 12:26 Uhr
Wenn der BR einen Beschluss gefasst hat, die Ausschreibung nach §93 zu verlangen, ist die Sache damit erledigt. Der AG muss das dann immer machen.
14.02.2025 um 12:36 Uhr
"Die Frage ist, ob jedes Mal vorher ein Beschluss gefasst werden muss und ob sie uns vorgelegt werden müssen, oder ob es reicht wenn der AG an die Ausschreibung denkt."
Wenn ihr das gefordert und vereinbart hat, ist der Arbeitgeber gezwungen sich daran zu halten. Wei schon moreno und cestro geschrieben haben muss das nicht für jede neue Ausschreibung beschlossen werden. Bzgl. des Inhaltes gibt es aber, so mein Kenntnisstand, keine zwingende Mitbestimmung. Das kann der BR aber im Rahmen einer BV mit dem AG vereinbaren.
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