W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung ohne Geschäftsführung und Leitung

B
Bürofussel
Feb 2025 bearbeitet

Hallo Uns wurde immer gesagt: eine Betriebsversammlung ist die Bühne des Betriebsrates und BR hat das Hausrecht bei dieser Versammlung. Wir würden gerne mit der Belegschaft ein heißes Thema OHNE Beisein der GF und GL führen! Es geht um ausstehende Löhne und was man für Mittel und Wege einschlagen kann, um nicht von der Hand in den Mund leben zu müssen. Wir reden hier von 2,5 Monate Lohnrückstände . Meike Frage: Dürfen wir den GF und die GL ausladen ?! Es geht einfach darum , dass die GL die Mitarbeiter einschüchtert evtl. den rechtlichen Schritt zu gehen , den Lohn beispielsweise einzuklagen, daher wollen wir „frei und ohne Angst“ sprechen können.

1.50907

Community-Antworten (7)

K
Kehler

12.02.2025 um 15:57 Uhr

§ 43 (2) BetrVG: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.

T
takkus

12.02.2025 um 16:00 Uhr

Ausladen eher nicht, aber ihr könnt den Arbeitgeber bitten, nach seinem Beitrag die Versammlung zu verlassen, wenn das im Einvernehmen geschieht. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, an der Betriebsversammlung teilzunehmen, aber wenn es einen guten Grund gibt und beide Seiten zustimmen, kann er auch gebeten werden, nicht weiter teilzunehmen.

Aber meint ihr, das die Diskussion und wer was gesagt hat nicht bis zum ArbGeb gelangt? Auch die Assistentin oder Sekretärin des ArbGeb ist ArbN und wird an der BetrVersammlung teilnehmen. Spätestens am nächsten Morgen wird Bericht erstattet.

G
GabrielBischoff

12.02.2025 um 16:21 Uhr

Uff. Also wenn ihr eine verängstige Belegschaft habt, dann sammelt doch vorher schonmal Sachen ein und bringt sie aus eurer Position auf den Tisch.

Ich würde ehrlich gesagt den AG festketten damit er sich genau anhört, was seine Sperenzchen verursachen bei den Mitarbeitern. Vordrucke für Zahlungsaufforderungen verteilen und das Angebot rechtliche Beratung zu vermitteln auch immer gut.

Insolvenzverschleppung ist übrigens auch eine Straftat

W
WiederDa

12.02.2025 um 16:21 Uhr

Ich sehe das wie takkus und die rechtliche Situation ist ja auch schon von Kehler geklärt. Aber: Richtet doch einfach eine Sprechstunde aus. Zu der kommen dann nur interessierte Mitarbeiter. (§39 BetrVG)

M
Meph1977

12.02.2025 um 19:30 Uhr

Das klingt für mich eher nach Insolvenzverschleppung. Auf keinen Fall sollten Mitarbeiter sich zum Lohnverzicht breitschlagen lassen um eine Insolvenz abzuwenden denn das hätte dann Auswirkungen auf eventuelles Arbeitslosengeld.

Bei solchen Lohnrückständen hat der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Das heist er darf die Arbeit niederlegen und hat Trotzdem weiterhin Anspruch auf Lohn. Den wird der AG natürlich nicht zahlen aber der AN hat dann auch Anspruch auf ALG1 und die Forderung gehts auf die Agentur für Arbeit über wenn der AN ALG1 beantragt.

Es gibt onlinetools mit denen man Anonym fragen bei Betriebsversammlungen stellen kann. Man teilt dann einfach Zettel mit QR Codes aus mit denen man auf die Seite kommt. Das Tool das wir benutzt haben war das.

https://www.mentimeter.com/de-DE/features/live-questions-and-answers

Natürlich brauchs dann jemand mit Laptop und Internetverbindung bei der Versammlung

Ihr könntet auch eine außerordentliche Betriebsversammlung machen diese finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Der Arbeitgeber muss zu Außerordentlichen Betriebsversammlungen nicht eingeladen werden es sei denn er hat selbst die Einberufung verlangt. Fitting 31. Auflage §43 Abs 3 Rn 49 - 51. Vielleicht kann euch da die Gewerkschaft unterstützen denn der AG muss für eine außerordentliche Betriebsversammlung auch nicht die Kosten tragen

J
jutti1965

13.02.2025 um 08:30 Uhr

Habt ihr eine Gewerkschaft? Die können da auch weiterhelfen und auf der BV dazu informieren.

A
alraune

13.02.2025 um 14:45 Uhr

Wir sammeln vor Betriebsverssammlungen Fragen der Belegschaft, anonymisieren diese ,versuchen Antworten zu finden und stellen dies dann auf der BV vor. So muss sich kein Mitarbeiter vor dem AG "entblößen" ,oder Angst haben dass ihm durch das Fragen Konsequenzen drohen könnten.

Ihre Antwort