Betriebsversammlung ohne Geschäftsführung und Leitung
Hallo Uns wurde immer gesagt: eine Betriebsversammlung ist die Bühne des Betriebsrates und BR hat das Hausrecht bei dieser Versammlung. Wir würden gerne mit der Belegschaft ein heißes Thema OHNE Beisein der GF und GL führen! Es geht um ausstehende Löhne und was man für Mittel und Wege einschlagen kann, um nicht von der Hand in den Mund leben zu müssen. Wir reden hier von 2,5 Monate Lohnrückstände . Meike Frage: Dürfen wir den GF und die GL ausladen ?! Es geht einfach darum , dass die GL die Mitarbeiter einschüchtert evtl. den rechtlichen Schritt zu gehen , den Lohn beispielsweise einzuklagen, daher wollen wir „frei und ohne Angst“ sprechen können.
Community-Antworten (7)
12.02.2025 um 15:57 Uhr
§ 43 (2) BetrVG: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.
12.02.2025 um 16:00 Uhr
Ausladen eher nicht, aber ihr könnt den Arbeitgeber bitten, nach seinem Beitrag die Versammlung zu verlassen, wenn das im Einvernehmen geschieht. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, an der Betriebsversammlung teilzunehmen, aber wenn es einen guten Grund gibt und beide Seiten zustimmen, kann er auch gebeten werden, nicht weiter teilzunehmen.
Aber meint ihr, das die Diskussion und wer was gesagt hat nicht bis zum ArbGeb gelangt? Auch die Assistentin oder Sekretärin des ArbGeb ist ArbN und wird an der BetrVersammlung teilnehmen. Spätestens am nächsten Morgen wird Bericht erstattet.
12.02.2025 um 16:21 Uhr
Uff. Also wenn ihr eine verängstige Belegschaft habt, dann sammelt doch vorher schonmal Sachen ein und bringt sie aus eurer Position auf den Tisch.
Ich würde ehrlich gesagt den AG festketten damit er sich genau anhört, was seine Sperenzchen verursachen bei den Mitarbeitern. Vordrucke für Zahlungsaufforderungen verteilen und das Angebot rechtliche Beratung zu vermitteln auch immer gut.
Insolvenzverschleppung ist übrigens auch eine Straftat
12.02.2025 um 16:21 Uhr
Ich sehe das wie takkus und die rechtliche Situation ist ja auch schon von Kehler geklärt. Aber: Richtet doch einfach eine Sprechstunde aus. Zu der kommen dann nur interessierte Mitarbeiter. (§39 BetrVG)
12.02.2025 um 19:30 Uhr
Das klingt für mich eher nach Insolvenzverschleppung. Auf keinen Fall sollten Mitarbeiter sich zum Lohnverzicht breitschlagen lassen um eine Insolvenz abzuwenden denn das hätte dann Auswirkungen auf eventuelles Arbeitslosengeld.
Bei solchen Lohnrückständen hat der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Das heist er darf die Arbeit niederlegen und hat Trotzdem weiterhin Anspruch auf Lohn. Den wird der AG natürlich nicht zahlen aber der AN hat dann auch Anspruch auf ALG1 und die Forderung gehts auf die Agentur für Arbeit über wenn der AN ALG1 beantragt.
Es gibt onlinetools mit denen man Anonym fragen bei Betriebsversammlungen stellen kann. Man teilt dann einfach Zettel mit QR Codes aus mit denen man auf die Seite kommt. Das Tool das wir benutzt haben war das.
https://www.mentimeter.com/de-DE/features/live-questions-and-answers
Natürlich brauchs dann jemand mit Laptop und Internetverbindung bei der Versammlung
Ihr könntet auch eine außerordentliche Betriebsversammlung machen diese finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Der Arbeitgeber muss zu Außerordentlichen Betriebsversammlungen nicht eingeladen werden es sei denn er hat selbst die Einberufung verlangt. Fitting 31. Auflage §43 Abs 3 Rn 49 - 51. Vielleicht kann euch da die Gewerkschaft unterstützen denn der AG muss für eine außerordentliche Betriebsversammlung auch nicht die Kosten tragen
13.02.2025 um 08:30 Uhr
Habt ihr eine Gewerkschaft? Die können da auch weiterhelfen und auf der BV dazu informieren.
13.02.2025 um 14:45 Uhr
Wir sammeln vor Betriebsverssammlungen Fragen der Belegschaft, anonymisieren diese ,versuchen Antworten zu finden und stellen dies dann auf der BV vor. So muss sich kein Mitarbeiter vor dem AG "entblößen" ,oder Angst haben dass ihm durch das Fragen Konsequenzen drohen könnten.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Dies und Das, einige Fragen ich bitte dringend um Hilfe
ÄlterGuten morgen zusammen, Unseren BR gibt es jetzt schon gut ein Jahr, wirklich tätig werden mussten wir allerdings noch nie... bis jetzt.... Wir haben einen Recht kleinen Betrieb der sich auf die Bet
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Vertrauensbruch gegenüber Mitarbeiter
ÄlterHallo, ich habe folgenden Fall. Ein Betriebsratsmitglied (Position: Assistent der Bereichsleitung) hat von einem Mitarbeiter (Position: Leitung Projektmanagement), welche ihm für kürzere Zeit übe
Leitung/Koordinierende
ÄlterHallo, sorry bin noch neu.....Koordinierende bedeutet in unserem Betrieb Leitung der Abteilung zu führen. Die Position der Leitung(alte Leitung hat gekündigt) ist nicht neu besetzt worden. Rückt aut