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Zustimmungsverfahren Einstellung

S
serst_phil
Feb 2025 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir haben gerade erstmals neu einen BR gegründet und sind nun nach der ersten Sitzung schon in der Zustimmung zu einer Einstellung. Wir haben keinen Tarif oder Ähnliches, auch gibt es keine Vereinbarungen & Co, da der BR erst seit 2 Wochen konstituiert ist.

Es wurde eine Fachkraft und eine Meisterstelle Veranstaltungstechnik seit 1 Jahr ausgeschrieben. Darauf haben sich aktuell 5 Personen beworben. Gefordert war lt. Ausschreibung eine Fachkraft und eine Meister für Veranstaltungstechnik, oder eine Fachkraft mit der Bereitschaft zur Weiterbildung.

Dabei hat die favorisierte Person der Geschäftsführung die Bereitschaft zur Fortbildung gezeigt, aber keiner fachliche Qualifikation im Bereich Veranstaltungstechnik (Techniker Bauwesen, SAE Diploma (berufsqualifizierende Fortbildung einer australischen Hochschule, Abschluss hier nicht anerkannt). Jedoch soll ihr auch die Meisterausbildung finanziert werden, eine Freistellung erfolgen und eine Vergütung über ÖD erfolgen (aktuell dann der bestbezahlteste Mitarbeiter).

Können diese Voraussetzungen eine Zustimmungsverweigerung nach § 7 ArbSchG (… fehlende Qualifikation für Leitungsverantwortung… ) begründen? Eine Begründung zur Diskriminierung oder Benachteiligung anderer Angestellter Meister (Hierarchie Höher, aber Entlohnung niedriger) wird wahrscheinlich nicht in Betracht kommen, richtig?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

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Community-Antworten (1)

G
ganther

07.02.2025 um 13:55 Uhr

nein.... ihr sollte dringend Schulungen besuchen. Da werden euch diese Basics beigebracht. Gerade bei § 99 BetrVG sollte man seine Rolle kennen, die gesetzlichen Möglichkeiten etc

Natürlich kann man als BR immer mal mit fadenscheinigen Gründen "nein" sagen. Bringt es euch was?

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