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Zustimmungsverfahren bei Einstellung

T
Tine
Jan 2018 bearbeitet

Ist es möglich, daß der AG bei der Einstellung einer 400 Euro-Kraft auf die Zustimmung des BR mit der Begründung verzichten kann, daß eine derartige Beschäftigung nicht unter das BetrVG fällt?

Ich kann es mir selbst bei einem befristeten 400 Euro-Job kaum vorstellen, aber diese Begründung ist uns gerade geliefert worden und ich will nur ganz sicher gehen, daß dem nicht so ist! Es ist doch echt unglaublich, oder!?

2.80502

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

26.02.2006 um 01:45 Uhr

Diese Begründung ist lächerlich. Das sind genauso Arbeitnehmer.

Bei uns werden sogar Werkverträge mitbestimmt. Selbst in diesem Falle muss der BR prüfen können, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Gruesse w-j-l

I
Ichweißwas

27.02.2006 um 10:57 Uhr

Hallo Tine,

zu finden in § 99 BetrVG.

MFG

Ichweißwas

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