Zustimmungsverfahren bei Einstellung
Ist es möglich, daß der AG bei der Einstellung einer 400 Euro-Kraft auf die Zustimmung des BR mit der Begründung verzichten kann, daß eine derartige Beschäftigung nicht unter das BetrVG fällt?
Ich kann es mir selbst bei einem befristeten 400 Euro-Job kaum vorstellen, aber diese Begründung ist uns gerade geliefert worden und ich will nur ganz sicher gehen, daß dem nicht so ist! Es ist doch echt unglaublich, oder!?
Community-Antworten (2)
26.02.2006 um 01:45 Uhr
Diese Begründung ist lächerlich. Das sind genauso Arbeitnehmer.
Bei uns werden sogar Werkverträge mitbestimmt. Selbst in diesem Falle muss der BR prüfen können, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Gruesse w-j-l
27.02.2006 um 10:57 Uhr
Hallo Tine,
zu finden in § 99 BetrVG.
MFG
Ichweißwas
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