In Betriebsrat nachrüsten während Krankheit und Elternzeit
Hallo,
Ich wurde heute von unserem stellv. Betriebsratsvorsitzenden informiert, dass ich in den BR nachrücken kann da ein Platz frei geworden ist. Da ich jedoch aktuell wegen einer OP noch krankgeschrieben bin und direkt im Anschluss in Elternzeit gehen werde, frage ich mich ob das geht.
Danke für eure Rückmeldungen
Gruß
Community-Antworten (2)
04.02.2025 um 20:18 Uhr
Das kommt darauf an. Normalerweise heißt "krank geschrieben" nicht automatisch, das man das BR-Amt nicht ausüben kann.
ABER ... wenn Du z.B. einen reinen Schreibtischjob hast, kannst Du kaum argumentieren, das Du BR-Arbeit machen kannst, aber nicht arbeiten gehen.
nachzulesen u.a. hier:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/verhinderung
P.S. da findest Du dann auch etwas zur Elternzeit
05.02.2025 um 08:39 Uhr
Bitte unterscheiden:
Grundsätzlich bist du zeitweise verhindert, wenn du krank oder in Elternzeit bist. Du kannst aber selbst entscheiden, ob du dich in der Lage fühlst, dein Amt trotzdem wahrzunehmen. Darüber musst du den BRV aber unbedingt informieren.
Wichtig hier (und das kann ich aus deinem Beitrag nicht erkennen) sollst du zeitweise oder endgültig nachrücken? Wenn du endgültig nachrücken solltest, bist du nun Mitglied des BR. Auch als Mitglied des BR gelten natürlich die Verhinderungsgründe aber du bleibst dann bis zur nächsten Wahl Mitglied im BR und für die Zeit deiner Verhinderung wird ein Ersatzmitglied nachrücken. Rückst du nur Zeitweise nach, gilt das Nachrücken auch nur für die Zeit der Verhinderung des originären BR-Mitglieds.
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