Frage zu Persönlichen Notizen in Betriebsratssitzungen
Hallo zusammen,
erst einmal ein herzliches Dankeschön an alle die hier im W.A.F. Forum bereitwillig Betriebsratsneulingen und unerfahrenen Frage und Antwort stehen, Ihr habt mir schon oft weitergeholfen und das finde ich einfach klasse!
Nun zu meinem aktuellen "Dilemma".
Wenn wir Betriebsratzsitzungen abholen gibt es einzelne BR-Kollegen die sich in den persönlichen Notizen bei bestimmten Beschlüssen namentlich notieren wer wie gestimmt hat. Im Gremium selbst und auch in der Geschäftsordung ist kein Beschluss zur namentlichen Abstimmung verfasst worden und bei Beschlussfassung wird anonym der Beschluss im Protokoll hinterlegt mit "Dafür", "Dagegen" und "Enthaltung".
Würde mich riesig freuen, wenn Ihr mir ggf. ein Gesetz zu dem Thema mit verlinken könnt, ich bin mal wieder auf Granit bei der Googlesuche gestoßen und habe nichts eindeutiges zu dem Thema gefunden.
Community-Antworten (10)
31.01.2025 um 11:39 Uhr
Abstimmungsergebnisse stellen demokratisch getroffene Entscheidungen dar, die durch ein Gremium mit EINER Stimme nach Außen vertreten werden sollten. Was also bezweckt der Kollege damit ? Ich würde es als TOP auf die nächste Sitzung nehmen und ihn genau danach fragen, des weiteren würde ich mir verbeten, dass er meinen Namen in diesem, oder einem anderen Zusammenhang der BR Arbeit, notiert. Dafür gibt es Protokolle!
31.01.2025 um 12:12 Uhr
Also kein BR Mitglied ist verpflichtet die Beschlüsse mitzutragen. Es muss sich an den Beschluss halten aber es darf durchaus sagen das es selbst anderer Meinung war. Was das BR Mitglied nicht darf ist aber zu sagen X und Y haben so gestimmt und A und B und C haben so gestimmt.
Hintergrund ist ganz einfach die Mitarbeiter müssen sich ein Bild darüber machen können welches BR Mitglied wofür steht für die nächste Wahl. Anders lautende Regelungen in einer Geschäftsordnung z.B. sind Unwirksam weil sie eine Behinderung der BR Tätigkeit darstellen der sich auch das BR Gremium schuldig machen kann.
Was die Notizen angeht sehe ich darin nicht das geringste Problem die können durchaus hilfreich sein um zu Wissen wer bei zukünftigen ähnlich gelagerten Problemen eher auf seiner Linie liegt oder auf der anderen aber wie oben schon beschrieben darf das BR Mitglied sie natürlich nicht weitergeben.
31.01.2025 um 13:13 Uhr
Persönliche Notizen einzelner Betriebsratsmitglieder unterliegen nicht den gleichen strengen Regeln wie das offizielle Protokoll. Allerdings sollten diese Notizen vertraulich behandelt werden, da Betriebsratssitzungen nicht öffentlich sind. Es ist wichtig, dass solche persönlichen Aufzeichnungen nicht dazu verwendet werden, einzelne Betriebsratsmitglieder unter Druck zu setzen oder zu benachteiligen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten personenbezogene Daten, einschließlich des Abstimmungsverhaltens, nur für die im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
31.01.2025 um 14:26 Uhr
Danke für eure Antworten. Dass klingt ja alles super, aber bisher habe ich leider noch keinen direkten Rechtsbezug. Außerdem stelle ich mir die Frage, wenn eine namentliche Mitschrift an einer nicht öffentlichen BR-Sitzung für persönliche Notizen keinen Verstoß darstellt, wie soll man dies denn nachhalten? Soweit ich informiert bin ist ein Mitschnitt von Bild oder Ton auch nicht erlaubt, warum ist dann eine persönliche Aufzeichnung mit namentlicher Nennung von Beschlüssen erlaubt, dass ist für mich nicht nachvollziehbar. Ob oder in wiefern die Person die Aufzeichnungen nutzt kann ich als BR-Mitglied doch garnicht nachvollziehen geschweigeden kontrollieren.
31.01.2025 um 17:30 Uhr
Zitat Meph1977 : Was die Notizen angeht sehe ich darin nicht das geringste Problem die können durchaus hilfreich sein um zu Wissen wer bei zukünftigen ähnlich gelagerten Problemen eher auf seiner Linie liegt oder auf der anderen aber wie oben schon beschrieben darf das BR Mitglied sie natürlich nicht weitergeben.
Teils teils. Es kann aber auch sein, dass das BR Mitglied die jeweiligen Abstimmungsergebnisse dem AG durchreicht. Meine Empfehlung an Levi1985 wäre, geheime Abstimmung mit Stimmzetteln "Dafür", "Dagegen" und "Enthaltung" durchzuführen.
01.02.2025 um 12:34 Uhr
Dazu brauch er keine Notizen um das an den AG weiterzugeben. Soviele Beschlüsse fasst ein BR an einem Tag für gewöhnlich nicht als das man sich das nicht merken könnte. Außerdem steht da schon das das BR Mitglied das nicht weitergeben darf.
03.02.2025 um 08:28 Uhr
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Wenn auch nur ein BR-Mitglied es nicht möchte, dass solche Notizen erfolgen, sollte man im Gremium darauf verzichten. Darauf sollte sich ein gut funktionierendes Gremium im Rahmen eines Gespräches einigen können.
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Zur Rechtslage: Das persönliche Abstimmverhalten könnten personengebundene Daten im Sinne der DSGVO sein. Hier gibt es strenge Grenzen. Stelle den "Notizenerstellern" doch mal als ersten Schritt folgende Fragen:
- Welche Zweckbindung hat die Erhebung der Daten?
- Wie lange bleiben die Daten "gespeichert"
- Wann werden die gelöscht? (dokumentiertes Löschkonzept vorhanden?)
- Wer hat Zugriff?
- Ganz wichtig(!): Liegt das Einverständnis der betroffenen BR-Mitglieder zur Erfassung der Daten vor?
Vielleicht hilft das ja. Der Rechtsbezug wäre die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Copilot sagt dazu: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich sowohl auf die elektronische Speicherung von Daten als auch auf schriftliche Aufzeichnungen. Sie gilt für alle Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten, unabhängig davon, ob diese elektronisch oder manuell erfolgen.
03.02.2025 um 09:44 Uhr
Entschuldigung aber das ist volkommener Quatsch.
Es gilt das Prinzip der freien Amtsführung und dazu gehört es auch das der Amtsträger sich Notizen in den Sitzungen machen darf egal wie detailiert die sind.
03.02.2025 um 09:54 Uhr
@Meph1977: Meine Antwort hatte zwei Teile und verschiedene Informationen. Das alles als Quatsch abzutun ohne sachlich zu argumentieren, ist nicht zielführend.
03.02.2025 um 10:13 Uhr
Es ist alles Quatsch. Das Recht auf freie Amtführung ist bereits die gesetzliche Ermächtigung die die DSGVO fordert um Daten zu erheben und gleichzeitig regelt das Betriebsverfassungsgesetz auch schon wer Zugriff auf diese Daten haben darf. Bereits der Versuch einem BR Mitglied solche Notizen zu untersagen stellen eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit dar. Das Weitergeben diese Informationen an andere ist ebenfalls eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit.
Du kannst diese Argumentation ja gerne mal in einem Verfahren versuchen. Viel Spaß beim scheitern.
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