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Notizen während Mitarbeitergespräch

W
Wonder
Aug 2017 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich habe heute als BR ein Mitarbeitergespräch begleitet. Es ging um einen Aufhebungsvertrag. Anwesend waren der Mitarbeiter, der Personalleiter und ich. Der Personalleiter untersagte mir, während des Gesprächs schriftliche Notizen zu machen. Begründung: entweder gibt es ein gemeinsames Protokoll, das alle unterschreiben oder es gibt gar nichts. Also auch keine persönlichen Notizen. Einen gesetzlichen Hintergrund konnte er mir nicht nennen. Hat jemand von einem solchen "Verbot persönlicher Notizen" schon einmal gehört?

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Community-Antworten (6)

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chellenger

13.07.2015 um 23:54 Uhr

Selbstverständlich kannst Du Dir Gesprächnotizen machen.Dies kann Dir in Deiner Eigenschaft als BR auch nicht untersagt werden.Der Personalleiter läuft ansonsten Gefahr,wegen Behinde - rung von BR-Tätigkeit nach §23 BetrVG ein Unterlassungsverfahren zu riskieren.

H
Hartmut

14.07.2015 um 09:16 Uhr

Du bist zum MA-Gespräch mitgegangen, um dich sozusagen mit breiter Brust vor deinen Kollegen zu stellen falls notwendig. Bevor du das aber für Kollegen tust, solltest du in der Lage sein, es für dich selbst zu tun. Lass nicht mit dir Schlitten fahren! Einmal kurz hochblicken, 'Lieber Herr XY, ich mache Notizen, wenn ich das für richtig halte. Wir können alternativ abbrechen und uns vor Gericht treffen.' und ruhig weiterschreiben wäre richtig gewesen.

G
gironimo

14.07.2015 um 10:16 Uhr

Einen gesetzlichen Hintergrund konnte er mir nicht nennen<

Na denn - wird es wohl auch keinen geben ( und gibt es auch nicht ! ).

Aber wenn es schon daran zum Streit kam, tat der Kollege wohl gut daran, Dich mitzunehmen.

D
DummerHund

14.07.2015 um 19:21 Uhr

@Hartmut hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

W
Wonder

14.07.2015 um 22:18 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Frage an Hartmut: woher weißt Du wie ich reagiert habe bzw. nicht reagiert habe? Ich hatte darüber doch gar nichts geschrieben.

D
DummerHund

14.07.2015 um 23:04 Uhr

Tuhe ich was, lösst mein Handeln was aus. Tuhe ich nicht, löst dieses Nichts tuhen aber auch was aus.

Ich denke mal das @Hartmut davon ausgeht, das du dem Nicht entgegen gebracht hast, denn ansonsten würdest Du hier die Frage nicht so stellen. Wärest Du dagegen angegangen hätte der couragierte Personalleiter versucht Dich weiter in die Schranken zu weisen und dein Thread wäre um ein paar Zeilen länger. Um es aber auf den Punkt zu bringen. Als BRM oder als BR insgesamt kann Dir kein Betriebsangehöriger vor schreiben was Du zu tun und zu lassen hast als BR oder BRM, nicht mal dein Chef. Dieser kann zwar etwas nicht gut heissen und er kann so im nach hinein Rechtswege gehen, oder aber er kann Dinge erst einmal nicht statt finden lassen. Keinesfalles kann weder er noch sein Bevollmächtigter Dir als BRM sagen was Du zu tun oder zu lassen hast. Schon gar nicht wenn er Dir das Entsprechende Gesetz oder Urteilnicht nennen kann. Als BR musst Du immer argumentieren das Du es für Erforderlich hälst. Und Du alleine oder ihr als Gremium entscheidet was für euch erforderlich ist und niemand Drittes. Dazu gibt es auch keine §§ oder Urteile...es ist einfach so.

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