Patientenzimmer umwandeln in Zimmer für Auszubildende
Guten Tag, wertes Forum
"wir" sind ein kleines Krankenhaus, das im letzten Jahr etliche Planbetten ans Land zurückgegeben hat und nun viele leerstehende Räume aufweist.
Die Geschäftsführung kam nun in Zusammenarbeit mit der Pflegeschule auf die Idee, einige der ehemaligen Patientenzimmer umzurüsten, um aus dem Ausland angeworbene Auszubildende unterzubringen.
Wir als Betriebsrat sind von der Idee nicht übermäßig begeistert, weil auf der ins Auge gefassten Etage noch (ambulanter) Patientenverkehr herrscht. Das wäre weder für die Patienten noch die künftigen Bewohner eine angenehme Situation. Inwieweit sind wir in einem solchen Fall in der Mitbestimmung?
Kollegiale Grüße Enigmathika
Community-Antworten (4)
28.01.2025 um 14:52 Uhr
Das fällt unter den Begriff Werkswohnungen, da seid ihr in der Mitbestimmung. Es wäre auch mal zu prüfen, ob der Raum überhaupt so als Wohnraum genutzt werden darf baurechtlich.
28.01.2025 um 15:29 Uhr
Danke, insbesondere für den Hinweis auf das Baurecht!
28.01.2025 um 16:12 Uhr
Grundsätzlich ist es ja schon vorstellbar einen Bereich entsprechend umzubauen nach Vorbild eines Studentenwohnheims. Müsste man sich vor Ort mal anschauen, ob sich vielleicht mit einer zusätzlichen Tür und einem Sozialbereich und Küche sich etwas schaffen ließe.
28.01.2025 um 17:56 Uhr
"Es wäre auch mal zu prüfen, ob der Raum überhaupt so als Wohnraum genutzt werden darf baurechtlich."
Das ist korrekt. So sieht es §29 BauGB vor, da hier eine Nutzungsänderung vorliegt. In der Praxis ist die Umwandlung eines Patientenzimmers in Wohnfläche baurechtlich kaum bedenklich. Die hohen Anforderungen für eine Nutzungsänderung in Wohnraum hinsichtlich Statik, Brandschutz oder Energieeffizienz dürfte es vorher in der Verwendung als Patientenzimmer bereits übererfüllt haben.
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