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AG verweigert die Nutzung eines Poolfahrzeugs

T
Teamstimme
Jan 2025 bearbeitet

Guten Morgen Liebe Betriebsräte,

unsere Arbeitgeber verweigert die Nutzung unseres Poolfahrzeugs um zu einer Konzernbetriebsratssitzung zu fahren. Es ist ein Elektrofahrzeug und die nächste Sitzung ist ca. 80km von unserem Standort entfernt. (Zusatzfrage, wenn ein Poolfahrzeug vorhanden ist, können wir es dann auch für die Fahrten zu anderen Orten in Deutschland nutzen?). Wir sind aktuell in einige Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen die von seite des Arbeitgebers gekündigt wurden, seit dem eine neue Personalleiterin da ist. Der Verhandlungen erweisen sich als nicht sehr einfach. Jetzt stellt sich der Arbeitgeber stur und besteht, dass wir statt eines Poolfahrzeuges, die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen sollen. Das Problem ist allerdings, dass wir sehr schlecht vernetzt sind. Um zu dem Treffen des Konzernbetriebsrats zu kommen, müssen wir gute 2h mit den öffentlichen Verkehrmitteln fahren. Also 2h am Morgen, 2h am Abend. Mit dem Poolfahrzeug wären es vllt. 50min, je nach Verkehrslage.

Wir sind etwas überfragt und wissen nicht, wo wir einhacken können. Habt ihr Vorschläge oder gar eigene Erfahrungen, wie ihr damit umgehen würdet?

Die Reisevorschriften muss ich noch genauer anschauen, allerdings ist da nicht die Rede von Betriebsräten, sondern von Mitarbeitern. Was wir ja doch auch sind.

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

28.01.2025 um 08:44 Uhr

Wenn ihr Reiserichtlinien habt gelten die natürlich auch für BR-Mitglieder! Daran haben sich alla MA aber natürlich auch der AG. Diese müsstest Du also erstmal lesen.

C
celestro

28.01.2025 um 10:28 Uhr

Was ist denn die Begründung für die Verweigerung? Wenn "für BR-Arbeit" das Fahrzeug nicht benutzt werden darf, wird dem AG sicher gerne ein Richter auf die Finger klopfen.

OH
Olav HB

28.01.2025 um 12:45 Uhr

Die Reisezeit (von Betrieb zur Sitzung v.v.) ist auch Arbeitszeit. NEhmen wir mal einen Stundensatz von (Kosten, nicht Bezahlung) von €40, mal 4 Std x 2 Personen = €320 + die Kosten des ÖPNV... Aus betriebswirtschaftliche Gründe ist also die Nutzung des Poolfahrzeuges wirstschaftlicher. Da der BR gehalten ist bei seine Tätigkeiten auch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, kann der BR nicht anders als ein PF bevorzügen. Nehme für die fiktive €40 die tatsächliche Mankosten/Std und die tatsächlichen Personenzahl, die Rechnung wird immer aufgehen.

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