Tätigkeitsjahre
Hallo zusammen.
Ich hoffe, endlich eine Antwort auf meine Frage zu finden. Am 01.03.23 habe ich den Arbeitgeber gewechselt und wurde aufgrund bereits vorhandener Berufserfahrung in die Entgeltgruppe 6 mit vier Tätigkeitsjahren eingestellt. Ist es nun so, dass ich zum 01.03.25 in die Tätigkeitsjahre 6 aufrücke, oder muss ich tatsächlich erst 6 Jahre im Unternehmen angestellt sein? Ich bin in der Chemiebranche tätig und es handelt sich um den IG BCE Tarif. Für Antworten wäre ich dankbar. Grüße
Community-Antworten (2)
22.01.2025 um 17:51 Uhr
Hallo, entweder BR fragen wenn es einen gibt bzw. Gewerkschaft
22.01.2025 um 18:29 Uhr
grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf übernahme der Jahre falls du in einen anderen Unternehmen der IGBCE gearbeitet hast. Also hast du schon mal 2 Stufen weiter vorn eingestiegen. Wie es weitergeht kann dir nur der AG sagen oder was in deinem Vertrag steht bzw. damals dem BR mitgeteilt wurden.
Wir lassen uns als BR, bei solchen Konstelationen einen weiteren Fahrplan geben!
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