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Auskunft zu Gehaltssteigerung(en)

W
Wizard
Jan 2025 bearbeitet

Hallo, darf der Betriebsrat vom AG eine Auskunft zu der Gehaltssteigerung von einem Mitarbeiter verlangen (hier in Euro und in %) ohne direkt nach dem Grundgehalt zu fragen? Bedarf es dazu eines Beschlusses? Oder geht das nur per Beschluss über die Einsicht in Gehaltslisten? Danke

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

22.01.2025 um 14:03 Uhr

Das dürfte in der Form unter das Individualrecht fallen, für die der BR keine (kaum) Handhabe hat.

W
Wizard

22.01.2025 um 14:12 Uhr

Die Situation ist wie folgt: das Unternehmen hat mehrere Standorte in Deutschland und eine Mutter im nicht EU Ausland. Der Mutterkonzern macht sogen. ASR (Annual Salary Reviews), in deren Rahmen gibt es Lohnsteigerungen - aber nicht für jeden Mitarbeiter.

Nun haben wir erfahren, dass verschiedene Mitarbeiter in unterschiedlichen Standorten in Deutschland per ASR eine Lohnerhöhung erhalten und wir wollen wissen, wie diese für die Mitarbeiter an unserem Standort aussieht. Allerdings ist hier nur 1 MA betroffen.

Der AG will uns diese Auskunft nicht so einfach erteilen und verweist auf die Möglichkeit, per Beschluss Einsicht in die Gehaltslisten unseres Standortes zu nehmen. Es stellt sich nun die Frage, ob das so korrekt ist, oder ob wir "auf dem kleinen Dienstweg" Auskunft fordern und erhalten können.

M
Moreno

22.01.2025 um 14:39 Uhr

Der AG will uns diese Auskunft nicht so einfach erteilen und verweist auf die Möglichkeit, per Beschluss Einsicht in die Gehaltslisten unseres Standortes zu nehmen.

Da gebe ich dem AG Recht!

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