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Weihnachtsfeier

H
Handballer1978.
Jan 2025 bearbeitet

hallo in die Runde

meine frage.. wir hatten im Dezember eine Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit,unsere Chefin hat alle Mitarbeiter um 11.30uhr eingeladen. einige mitarbeiter haben daher 2.stunden früher aufgehört zu arbeiten um an der feier teilzunehmen. jetzt hat die Firma den Mitarbeitern das als Minusstunden berechnet und abgezogen...könnt ihr mir da helfen ob das rechtens ist?? hier ist jetzt natürlich grosser aufschrei danke für eure hilfe und mühe

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

20.01.2025 um 14:17 Uhr

Das ist natürlich schwer zu sagen, ohne den genauen Wortlaut der Einladung zu kennen. Hat die Chefin das als Arbeitszeit deklariert, oder eine Nacharbeit der Zeit angeordnet?

Habt Ihr einen BR? Den könnt Ihr zum einen fragen, ob der AG bezüglich irgendwelcher Bestimmungen zur Arbeitszeit gehört wurde. Zum anderen könnt Ihr Euch dort Rat holen, wie man die Angelegenheit klären könnte.

Ein bisschen was zum Thema Arbeitszeit steht hier, allerdings leider ohne Rechtsquellen:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/7-arbeitsrechtliche-fragen-zur-weihnachtsfeier/#4

M
Moreno

21.01.2025 um 09:17 Uhr

Wenn Onkel Heinz mich zur Weihnachtsfeier einlädt muss ich sagen da geht's nicht da muss ich arbeiten. Das selbe gilt für eine Feier beim Arbeitgeber!

OH
Olav HB

21.01.2025 um 12:48 Uhr

War die Teilnahme an der Feier freiwillig oder verpflichtet.

Vorausgesetzt es gibt kein BR: War die Teilnahme freiwillig, endete der Arbeitszeit an dem Tag mit Anfang der Feierlichkeiten, der AG kann in dem Fall einseitig die Arbeitszeiten anpassen. War die Teilnahme verplichtet, sind die Feierlichkeiten ohne Weiteres Arbeitszeit. Problem in diesem Fall, jeder AN muss dieses Anspruch individuell geltent machen (nd ggf einklagen), was aber im Einzelfall viel mehr kostet als es am Ende bringt. Wer nicht im Rechtsschutz ist, wird deswegen meistens nicht klagen.

Vorausgesetzt es gibt ein BR: Dann ist die Frage, ob es zur Feierlichkeiten eine Vereinbarung mit dem BR gegeben hat. Dort kann festgeleg sein, dass die Teilnahme freiwillig ist und die Arbeit mit Beginn der Feierlichkeiten endet, dass die Teilnahme freiwillig ist aber wer möchte auch weiter arbeiten kann oder dass die Teilnahme verpflichtend ist. Je nachdem was vereinbart wurde kann jetzt der BR beim Arbeitgeber auf die Vereinbarung hinweisen und entsprechend fordern, dass der AG die Vereinbarung einhält. Zwar können sie nicht fordern, dass die Zeit als solches gutgeschrieben wird (individual Anspruch) aber sie haben die Vereinbarung, auf dessen Einhaltnug sie pochen können.

Wenn ihr kein BR habt, soltet ihr das schleunigst ändern und eine gründen.

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