Kann ein MA der Standort A angehört an Standort B wählen
Hallo liebe Kolleg:innen,
wir haben bald Neuwahlen und meine Kolleg:innen und ich sind als Wahlvorstand neu im Thema. Wir haben zwei Präsenzwahltermine und eine Kollegin kann an dem Termin, der für Ihren Standort gilt bedauerlicherweise nicht in Präsenz wählen. Wäre es möglich für sie den Wahltermin des anderen Standorts wahrzunehmen und dort in Präsenz zu wählen, oder muss sie die Briefwahl beantragen?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Community-Antworten (2)
20.01.2025 um 10:53 Uhr
Die Frage zu lösen ist, ob ihr für beide Betriebe ein gemeinsamer BR wählt. Gibt es nur einen BR, so kann er m.E. auch am anderen Standort das Wahlbüro besuchen. Wichtig für euch als WV ist, dass die beide Wahlbüros NICHT gleichzeitig geöffnet sind, denn dann wäre es theoretisch möglich, zweimal zu wählen. Wählt also erst an Standort A, versieglt die Urne, schließt sie ein, fahre mit dem Wählerverzeichnis an Standort B, öffne die versiegelte Urne (oder nehme eine zweite) und setzt die Wahl dort fort.
21.01.2025 um 08:40 Uhr
Hallo Olav, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. In der Zwischenzeit konnten wir mit unserem Rechtsberater sprechen und sind hier etwas schlauer. Bei der Wahl handelt es sich um einen Betriebsrat für beide Standorte. Wir wählen zwei Tage nacheinander, sodass es keine zeitlichen Überschneidungen gibt. Unser Rechtsbeistand hat und empfohlen, die Kollegin zu bitten per Briefwahl zu wählen, einfach um auf der sicheren Seite zu sein. So werden wir es nun auch machen.
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