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Führungszeugnis beantragen = Arbeitszeit

VB
Vic Brom
Jan 2025 bearbeitet

Hallo in die Runde !

Der AG möchte ein Führungszeugnis haben. Ein AN kann jedoch während der Arbeitszeiten kaum oder nur schwer das Amt aufsuchen und möchte eine bezahlte Freistellung. Der AG behauptet, dafür müsse sich der AN Urlaub nehmen. In einem anderen Fall (Teilzeit) muss der AN am Nachmittag das Amt aufsuchen, was aber aufgrund der Entfernung auch mit Zeitaufwand verbunden ist. Gibt es hier Überstunden?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus

Vic Brom

1.90207

Community-Antworten (7)

R
rtjum

17.01.2025 um 08:37 Uhr

für was wird das Führungszeugnis denn benötigt wenn der AG das "möchte".?

R
RudiRadeberger

17.01.2025 um 08:42 Uhr

Ich erkenne hier keinen Anspruch. Im Übrigen kann das Führungszeugnis online beantragt werden.

G
ganther

17.01.2025 um 09:42 Uhr

bei uns ist ein Führungszeugnis in manchen Bereichen auch Pflicht, da du zB bei uns im persönlichen Vertrieb mit Endkunden auf Grund der Vorgaben der BaFin sonst nicht arbeiten darfst. Das ist eine Voraussetzung um den Job ausüben zu können und vom AN beizubringen und zwar in der Freizeit. Und wie Rudi schreibt: das geht auch online

VB
Vic Brom

17.01.2025 um 10:06 Uhr

Für die Online-Beantragung benötigt man jedoch leider ein Lesegerät oder NFC-fähiges Handy. Das haben nicht alle. Das Führungszeugnis wird vom AG aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Arbeit mit Minderjährigen) verlangt.

R
RudiRadeberger

17.01.2025 um 10:21 Uhr

„Für die Online-Beantragung benötigt man jedoch leider ein Lesegerät oder NFC-fähiges Handy. Das haben nicht alle.“

Für dieses persönliche Defizit kann der AG jedoch nichts.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freistellung-fuer-Amtsgang-zur-Einholung-eines-erweiterten-Fuehrungszeugnisses--f310656.html?amphtml=1

Anbei eine anwaltliche Einschätzung.

J
jutti1965

17.01.2025 um 11:39 Uhr

Mal ganz ehrlich, ein bisschen Einsatz sollten man m.E. auch von MA erwarten dürfen.

LA
Lucius Albucius

18.01.2025 um 02:05 Uhr

Zitat Vic Brom : Der AG behauptet, dafür müsse sich der AN Urlaub nehmen.

Frag den AG doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht

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