Hallo liebe Forumteilnehmer
Wir sind Betriebsräte in einem Callcenter und möchten bei Bewerbungen gerne,
dass uns ein polizeliches Führungszeugnis mit vorgelegt wird. Wir sehen uns nach
Paragraph 87 in der Mitbestimmung. Wir arbeiten in unserem Callcenter mit sensiblen
Kundendaten. Unser Arbeitgeber kann das nicht nachvollziehen warum wir das anfordern.
Haben wir das Recht dazu, ein Führungszeugnis anzufordern? Danke für eure Antworten :-)