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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anforderung Führungszeugnis

H
hobylee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forumteilnehmer Wir sind Betriebsräte in einem Callcenter und möchten bei Bewerbungen gerne, dass uns ein polizeliches Führungszeugnis mit vorgelegt wird. Wir sehen uns nach Paragraph 87 in der Mitbestimmung. Wir arbeiten in unserem Callcenter mit sensiblen Kundendaten. Unser Arbeitgeber kann das nicht nachvollziehen warum wir das anfordern. Haben wir das Recht dazu, ein Führungszeugnis anzufordern? Danke für eure Antworten :-)

1.16005

Community-Antworten (5)

K
kunzundhinz

03.05.2011 um 18:31 Uhr

Also, es gibt BRs die übertreiben es ganz toll. Schon einmal etwas von Datenschutz und persönlichkeitsrechten gehört???

Habt ihr, BR, den AN eurer polizeliche Führungszeugnisse gezeigt??

Ich empfehle ganz einfach einmal das BetrVG zu lesen. Das ist eure Arbeits- und Rechtsgrundlage.

Selbst ein AG darf ein solches nur unter ganz bestimmten Vorrausetzungen verlangen.

E
einediemitließt

03.05.2011 um 19:21 Uhr

gott schuetze die beschaeftigten vor solchen betriebsraeten. wie waere es wenn ihr auch noch die schufaauskunft verlang?????????????????????

L
Lemmy

03.05.2011 um 19:32 Uhr

eine die mitliest

und leider auch schreibt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

C
charlot

03.05.2011 um 20:04 Uhr

Also ein BR sollte doch die Interessen der AN schützen und ggf. AG welche zu "neugierig" sind ausbremsen, aber nicht selbst solche Forderungen stellen, weche das Persönlichkeitsrecht sehr stark betreffen.

Daher kann man die ersten beiden Aussagen durchaus verstehen, wenn auch besonders die eine sehr direkt ist. Man könnte es auch "netter" sagen.

Also hobylee, dieses Recht hat der BR nicht. Da kann man hier dem AG nur zustimmen, auch dieses soll ja mal vorkommen.

G
ganther

04.05.2011 um 05:32 Uhr

Toll die betriebspolizei ist unterwegs

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