Erstellt am 03.05.2011 um 16:31 Uhr von kunzundhinz
Also, es gibt BRs die übertreiben es ganz toll. Schon einmal etwas von Datenschutz und persönlichkeitsrechten gehört???
Habt ihr, BR, den AN eurer polizeliche Führungszeugnisse gezeigt??
Ich empfehle ganz einfach einmal das BetrVG zu lesen. Das ist eure Arbeits- und Rechtsgrundlage.
Selbst ein AG darf ein solches nur unter ganz bestimmten Vorrausetzungen verlangen.
Erstellt am 03.05.2011 um 17:21 Uhr von einediemitließt
gott schuetze die beschaeftigten vor solchen betriebsraeten. wie waere es wenn ihr auch noch die schufaauskunft verlang?????????????????????
Erstellt am 03.05.2011 um 17:32 Uhr von Lemmy
eine die mitliest
und leider auch schreibt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 03.05.2011 um 18:04 Uhr von charlot
Also ein BR sollte doch die Interessen der AN schützen und ggf. AG welche zu "neugierig" sind ausbremsen, aber nicht selbst solche Forderungen stellen, weche das Persönlichkeitsrecht sehr stark betreffen.
Daher kann man die ersten beiden Aussagen durchaus verstehen, wenn auch besonders die eine sehr direkt ist. Man könnte es auch "netter" sagen.
Also hobylee, dieses Recht hat der BR nicht. Da kann man hier dem AG nur zustimmen, auch dieses soll ja mal vorkommen.
Erstellt am 04.05.2011 um 03:32 Uhr von ganther
Toll die betriebspolizei ist unterwegs