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Teilzeitbefristung ,Std. Klagen,

S
Saft
Jan 2025 bearbeitet

Hallo, guten Morgen ,wer hat Erfahrungswerte.

Macht eine Klage Sinn ,wenn der AG gewünschte Zeiten der Arbeitszeitverkürzung über TZBG ablehnt.?

Kollegin will nur früh arbeiten. Wir haben Wechselschicht.

Einige Kollegen in der Firma arbeiten früh, sogar neu eingestellte.

Anwältin meint hätte keinen Wert .

Sollte sie es probieren ob es klappt?

19905

Community-Antworten (5)

R
RudiRadeberger

17.01.2025 um 08:46 Uhr

Hier wird Arbeitszeitverkürzung mit der Lage der Arbeitszeit vermischt.

Aus dem Recht auf Verkürzung der Arbeitszeit lässt sich nicht das Recht auf „nur früh arbeiten“ ableiten.

K
Kehler

17.01.2025 um 08:53 Uhr

Wenn ein Anwalt schon sagt das es keinen Wert hat, was sollen wir "Laien" dann sagen?

S
Saft

17.01.2025 um 11:14 Uhr

Vielleicht hat es ja jemand durch bekommen

S
Saft

17.01.2025 um 11:19 Uhr

Im Gesetz steht,daß wenn die Arbeitzeit verkürzt wird, ist es sinnvoll gleich anzugeben wie diese verteilt werden soll.

Der AG muss wenn Klage eingereicht wird darlegen, warum eine Frühschicht nicht möglich ist.

Mich hat die Aussage der Anwältin gewundert weil ich jemanden kenne der gewonnen hat vor Gericht.

J
jutti1965

17.01.2025 um 11:35 Uhr

Dann hol dir doch noch eine weitere Einschätzung von einem anderen Anwalt. Wenn du in einer Gewerkschaft bist kannst du auch dort kostenlosen rat bekommen.

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