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Stellvertretender Betriebsleiter / Betriebsrat

IH
I hoid
Jan 2025 bearbeitet

Hallo ich hätte eine Frage unser Betriebsratsvorsitzender ist zugleich auch stellvertretender Betriebsleiter . Ist das überhaupt zulässig

35207

Community-Antworten (7)

S
Schlaumeier38

29.12.2024 um 22:34 Uhr

wenn er nach § 5 Abs. 3 BetrVG kein leidenender Angestellter ist schon! (kein Verschreiber :-D)

IH
I hoid

29.12.2024 um 22:45 Uhr

Vielen dank , wenn der Chef und die Betriebsleiterin nicht ansprechbar ist . Ist er dann der stellvertretende

C
celestro

30.12.2024 um 00:59 Uhr

"kein leidenender Angestellter ist"

Es gibt in Firmen hoffentlich niemals leidende Angestellte. :-DDDDD

P.S. von diesem freudschen Verschreiber abgesehen stimme ich der Aussage 100%ig zu.

W
WiederDa

02.01.2025 um 11:23 Uhr

Wie oben gesagt, geht es unter Umständen. Welche Befugnisse hat er denn? Darf er selbstständig einstellen und entlassen? Hat er Prokura? Das deutet auf einen leitenden Angestellten hin und ihr seid ihn als BR-Mitglied los. Lies dazu mal in einer Kommentierung zum § 5 Abs. 3 BetrVG. Die Frage ist also nicht ob er BRV sein kann, sondern ob er überhaupt BR-Mitglied sein kann. Ansonsten: Ihr habt den BR gewählt, der hat seinen Vorsitzenden gewählt. Alles Demokratie. Jeder hat den BR, den er verdient.

C
celestro

02.01.2025 um 11:31 Uhr

"Die Frage ist also nicht ob er BRV sein kann, sondern ob er überhaupt BR-Mitglied sein kann."

Richtig!

"Ansonsten: Ihr habt den BR gewählt, der hat seinen Vorsitzenden gewählt. Alles Demokratie. Jeder hat den BR, den er verdient."

Immer langsam ... nirgends steht, das irgendjemand auch nur das kleinste Problem damit hat. Es wurde nur gefragt "Ist das überhaupt zulässig?"

W
WiederDa

02.01.2025 um 11:38 Uhr

@celestro: "...nirgends steht, das irgendjemand auch nur das kleinste Problem damit hat. ..." ->Da hast Du Recht! In manchen Betrieben überrascht mich nur die "Zusammensetzung" eines Gremiums, wie in diesem Fall. Oft beschweren sich Fragende über ihren Betriebsrat, aber am Ende sind eben alle demokratisch durch die Belegschaft gewählt. Das war nicht negativ dem Fragesteller gegenüber gemeint! Sorry!

S
Schlaumeier38

02.01.2025 um 11:39 Uhr

Hatte die Frage falsch gelesen.

wenn er BRM sind darf (§ 5 Abs. 1 BetrVG und nicht § 5 Abs. 2+3 BetrVG), darf er auch alles im BR machen, wozu er intern gewählt bzw. bestimmt wird. BRV, sBRV, GBR, WA

wenn ihr das als BR so möchtet, dann ist das so. Ob es Sinnvoll ist, ist eine andere Sache

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