Darf Betriebsleiter wählen?
Noch einmal die Frage von letzter Nacht. Auf der Wählerliste, die wir vom Büro erhalten haben, ist auch unser Betriebsleiter eigetragen. Der Betriebsleiter hat nicht Prokura, ist aber ein leitender Angestellter und stellvertreter vom Chef. Darf der wählen ?
Ich weiß ihr habt mir ja schon drauf geantwortet, aber mir kommt es wirklich suspekt vor, daß ein stellvertretender Chef sich seinen Betriebsrat wählen darf.
Darf er wählen oder nicht ? Oder kann ich (als Wahlvorstand) ihn einfach von der Wahl ausschließen ?
Community-Antworten (3)
08.03.2010 um 15:08 Uhr
Leitende Angestellte dürfen nicht wählen, müssen aber auf der Liste der Beschäftigten des Betriebs (die von der Personalabteilung kommt) enthalten sein, weil der Wahlvorstand entscheidet, wer leitender Angestellter ist und wer nicht, und nicht die Personalabteilung oder Geschäftsleitung. Die haben zwar meist auch eine Meinung dazu, die muss aber nicht mit der des Wahlvorstands übereinstimmen.
08.03.2010 um 15:17 Uhr
"...daß ein stellvertretender Chef sich seinen Betriebsrat wählen darf."
Er hat auch nur eine einzige Stimme wie jeder andere Beschäftigte auch. Unter Berücksichtigung aller schon erwähnten Vorschriften und Möglichkeiten kannst du abwägen, ob diese eine Stimme die Wahl wirklich entscheidend beeinflussen wird und du die Auseinandersetzung um die Wahlberechtigung eingehen willst.
08.03.2010 um 15:22 Uhr
Hallo Paddy,
also es verhält sich wirklich so, dass der stellv. Chef hier richtigerweise seitens des Arbeitgebers zunächst mal als Mitarbeiter mit auf der Liste ist - ob er wahlberechtigter Arbeitnehmer oder (dann eben nicht wahlberechtigter) Leitender Angestellter, wird durch den Wahlvorstand ermittelt, welcher sodann die Wählerliste erstellt und bekannt macht. Hiergegen müsste durch irgendwen dann ggfls. Einspruch erhoben werden. Aber die grundsätzliche Entscheidung über die Wahlberechtigung unterliegt zunächst ausschließlich dem Wahllvorstand.
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