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Abstimmung veröffentlichen

L
Lowrider
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben gerade das Problem, dass der GBR einer Maßnahme der GF zugestimmt hat. Ansich noch kein Problem.

Die von uns entsandten örtlichen BR-Mitglieder haben sich jedoch im Interesse der Mitarbeiter gegen diese Maßnahme ausgesprochen, wurden aber von arbeitgeberfreundlichen GBR-Mitgliedern überstimmt.

Inwieweit darf man dieses so am schwarzen Brett für die Belegschaft aushängen, dass sich ihr örtlicher BR zwar für sie eingesetzt hat, aber von anderen GBR-Mitgliedern überstimmt wurde? Wir rechnen hier mit ziemlichen Tumulten.

LG Lowrider

888010

Community-Antworten (10)

O
outofmemory

27.10.2016 um 16:51 Uhr

So lange keine Namen oder Gremien genannt werden und wie sie abgestimmt haben, kann man das wohl machen. Aber ob man öffentlich machen möchte, dass der GBR gesplittet ist. Würde ich mal als nicht so dolle einordnen. Veröffentlicht ihr auch, wenn es bei euch im lokalen Gremium "Kampfabstimmungen" gab? Ich persönlich sehe es so, dass ein Gremium die mehrheitliche Entscheidung mitragen sollte, auch wenn es einem nicht immer schmeckt. Aber so ist es eben in einer Demokratie.

P
Pjöööng

27.10.2016 um 16:56 Uhr

Grundsätzlich geht es natürlich zu schreiben: "Wir hätten uns eine andere Lösung gewünscht, konnten und aber im GBR nicht duirchsetzen."

Man muss aber auch abwägen, wie sehr man Konflikte in den Gremien an die Öffentlichkeit trägt.

C
Challenger

27.10.2016 um 17:04 Uhr

Tach auch, um welche Maßnahme handelt es sich denn ??? Denn der GBR hat keineswegs ein allumfassendes Mitbestimmungsrecht und kann sich nicht ohne weiteres über die regionalen BR'te in Mitbestimmungsangelegenheiten hinwegsetzen.

G
gironimo

27.10.2016 um 17:07 Uhr

sehe ich auch so. Der GBR ist kein übergeordnetes Gremium.

Also: Worum geht es?

L
Lowrider

27.10.2016 um 17:29 Uhr

Geht um Einmalzahlungen, welche ursprünglich angesetzt waren für November - Februar.

GF wollte vom GBR das okay haben, diese Einmalzahlugnen in einer Summe erst Ende Januar auszahlen zu können, weil es wohl buchhaltungstechnisch einfacher ist.

Bei uns haben aber eben viele (fast alle) mit den Zahlungen im November und Dezember gerechnet und nicht erst nächstes Jahr.

C
celestro

27.10.2016 um 18:29 Uhr

Ich würde sagen, der AG hat entweder keine Ahnung, oder Euch clever an der Nase herum geführt. Die Zuständigkeit des GBR beschränkt sich auf Dinge, die "quasi nur übergeordnet regelbar" sind. Die Regelung, wann diese Zahlung erfolgt, läßt sich aber ohne Probleme (wie schon der Begriff "weil es wohl buchhaltungstechnisch einfacher ist"), regional verhandeln.

Ich sehe daher den GBR als völlig falsche Anlaufstelle an und der AG hätte die Sache mit den regionalen BR klären müssen.

P.S. Vorsicht walten lassen sollte man nur für den Fall, daß es keinen Anspruch auf die Zahlungen gibt. Wenn die GF sich auf den Standpunkt stellt: "entweder ich kann das gleichzeitig auszahlen oder es gibt gar nichts", könnte man sich ggf. selbst ins Knie schießen.

G
gironimo

27.10.2016 um 18:38 Uhr

.... wobei hier die Zahlung ansich ja schon angekündigt ist. Es geht nur um den Zeitpunkt der Auszahlung (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG). Wendet Euch doch einfach an den AG und teilt ihm mit, dass ihr mit dem Termin nicht einverstanden seid, und ihr Euch in der Mitbestimmung seht.

P
Pjöööng

27.10.2016 um 18:45 Uhr

Ehe man hier vorschnell mit dem Arbeitgeber in den Streit eintritt, sollte man die Rechtsgrundlage der Zahlung genau überprüfen. Nicht dass man hier eine ganz böse Überraschung erlebt.

L
Lowrider

28.10.2016 um 10:05 Uhr

Es geht darum: https:www.igmetall.de/tarifergebnis-textile-dienste-2016-23527.htm

1 Unternehmen mit GBR dazu 4 Betriebe mit jeweils örtlichen BR

P
Pjöööng

28.10.2016 um 12:11 Uhr

Lässt der Tarifvertrag denn betriebliche Regelungen über den Auszahlungszeitpunkt zu?

Ich würde hier vermuten, dass weder Ihr, noch der GBR hier irgendetwas abschließen könnt.

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