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BR-Raum teilen

S
Schlaumeier38
Jan 2025 bearbeitet

Hallo

wir sind ein 7er Gremium, wir haben einen Raum welcher auch Pausenraum und Arbeitsraum ist. Wir müssen auf die Pausen und die Arbeiten Rücksicht nehmen. D.h. wir können immer nur sitzen, wenn der Raum leer ist bzw. wir uns mit den anderen Einigen! ISt das so ok?

404035

Community-Antworten (35)

G
GabrielBischoff

19.12.2024 um 16:45 Uhr

Nein. Euer AG würde wahrscheinlich schauen, wenn ihr den Pausenraum abschließt. https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsarbeit/betriebsratsbuero

P
Pickel

19.12.2024 um 19:44 Uhr

Ihr habt keinen Anspruch auf einen eigenen Raum mit 7 Plätzen

M
Moreno

20.12.2024 um 08:31 Uhr

Nicht auf Pickel hören dann kannst gleich Deinen AG fragen schlimm so jemand in einem Betriebsratsforum!

NB
nicht brauchen

20.12.2024 um 09:01 Uhr

Für Sitzungen habt ihr einen Anspruch auf einen Raum mit 7 Plätzen. Pickel hat aber recht, da er explizit einen !eigenen! Raum meint. Der AG muss euch einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen, wo ihr Sitzungen machen könnt. Meist ist es ein Besprechungszimmer. Der Pausenraum ist allerdings nicht zu gebrauchen (evtl. steht da noch ein Kaffeeautomat drin...).

D
Damei81

20.12.2024 um 09:27 Uhr

da wir aber auch GBR, WA und Ausschüsse haben, müssen wir jedes mal kämpfen in den Raum zu kommen und selbst dann ist der Raum meistends belegt! Da ich die Sitzungen bzw. Meetings ja nicht öffentlich abhalten kann, gibt es Ärger mit den MA da sie den Raum verlassen müssen!

K
Kehler

20.12.2024 um 10:09 Uhr

Bei uns werden die Räume im Outlook reserviert. Das klappt bei uns ganz gut.

Die Sitzungstermine sind doch eigentlich immer am gleichen Wochentag und Uhrzeit. Kann man da den Raum nicht für euch reservieren?

Ihr könnt ja mal den AG darauf hinweisen das ihr in Zukunft einen externen Raum für eure Sitzungen anmieten werdet wenn das in Zukunft nicht klappt.

Die Kosten dafür hat der AG zu übernehmen.

G
GabrielBischoff

20.12.2024 um 10:31 Uhr

So sieht es aus. Gehört wird meistens erst, wenn es was kostet.

D
Damei81

20.12.2024 um 10:44 Uhr

bei uns werden die Räume auch reserviert, aber dann sind trotzdem MA drin und meinen sie müssen arbeiten!

es gibt auch reguläre Sitzungen, aber es gibt auch ausserordentliche und GBR und Ausschüsse. Aber der Raum wird immer vorher von uns reserviert.

D
DummerHund

20.12.2024 um 12:01 Uhr

"D.h. wir können immer nur sitzen, wenn der Raum leer ist bzw. wir uns mit den anderen Einigen! ISt das so ok?" Einen Zahn den ich den AG ziehen würde. Wird ein Raum zugeteilt ist der AG in der Pflicht dafür zu sorgen das die Räumlichkeiten zu den Terminen frei sind. Und mit einigen weil andere den Raum auch nutzen ist da gar nicht. Mann sagt dann und dann ist der Raum für uns da zu sein und fertig. Bekommt er das nicht hin, kann man darin auch eine Behinderung der BR Arbeit sehen nach § 23BetrVG: Ein Arbeitsraum der auch als Pausenraum genutzt wird geht da gar nicht. Wo bleibt der BR die ganze Zeit über mit seinen Betriebsratsunterlagen und sonstigen Equipment, wie Laptops, Drucker , Aktenvernichter und Sonstiges. Den Raum jedes mal so her zu richten das eine Sitzung überhaupt statt finden kann kostet Zeit. Und man kann nie genau vorher sagen wie lange eine Sitzung tatsächlich dauert, denn bei 7 Personen weiß man nie wie lange Diskussionen zu einzelnen Tagespunkte tatsächlich dauern. Im vorliegendem Fall würde ich als BR den Raum für den ganzen Tag blockieren. Problem dann, wo macht der Rest der Belegschaft dann seine Pausen? Weiter: Ist die Vertraulichkeit bei diesem Raum überhaupt gegeben. Heißt das man von Außen nicht einsehen und auch nicht hören kann was gesprochen wird. Im großen und ganzen würde ich als BR dem AG hier , mit Fristsetzung, aufgeben andere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Sind diese im Betrieb nicht vorhanden, dann eben ein Bürocontainer aufstellen oder Extern anmieten. Kommt der AG dem nicht nach zieht man vor der Einigungsstelle.. Hier auch noch mal ein Link: https://www.betriebsrat.de/news/betriebsratsbuero/die-rechte-des-betriebsrats-bei-der-gestaltung-des-betriebsratsbueros-19957

D
DummerHund

20.12.2024 um 13:35 Uhr

Das ist doch mal ein Link ;-)

LA
Lucius Albucius

20.12.2024 um 15:34 Uhr

Zitat Dummerhund : Wird ein Raum zugeteilt ist der AG in der Pflicht dafür zu sorgen das die Räumlichkeiten zu den Terminen frei sind. ........... Bekommt er das nicht hin, kann man darin auch eine Behinderung der BR Arbeit sehen nach § 23BetrVG:

Genau so sieht es aus. Vergleich :

BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -

Das vom Betriebsrat beanstandete Verhalten des Arbeitgebers stellt eine Behinderung seiner Amtstätigkeit dar. Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinde­rungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8; GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25). Eine Behinderung kann auch bereits in Äu­ßerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen.

S
Schlaumeier38

22.12.2024 um 10:19 Uhr

In den Raum kommen auch der GF und ca. 30 Personen. Wir haben einen Schrank, so nur die BRM ZUgang haben.

Sehr eng ist es auch, man sitzt Armlehne an Armlehne

R
rtjum

07.01.2025 um 14:23 Uhr

"BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97" was genau hat das mit der Fragestellung zu tun?

C
celestro

07.01.2025 um 14:51 Uhr

@rtjum

den für ihn relevanten Teil hat er doch zitiert

R
rtjum

07.01.2025 um 14:58 Uhr

@celestro ja schon klar, aber das Verfahren ging um etwas anderes, daher passt das nicht hierzu.

"Leitsatz: Gibt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit in einer Weise bekannt, die nicht in Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung."

Ich finde das verwirrt Fragesteller doch nur.

C
celestro

08.01.2025 um 00:04 Uhr

Naja ... er hat "Dummerhund" zitiert:

"Bekommt er das nicht hin, kann man darin auch eine Behinderung der BR Arbeit sehen nach § 23BetrVG"

und dann einen Beschluss des BAG der sagt:

"Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen."

also natürlich ging es in dem Beschluss um etwas anderes. Das heißt aber nicht, das man den Inhalt nicht trotzdem (zumindest teilweise) verwenden kann.

Stimme Dir aber zu ... verwirrt ggf. eher als das es hilft.

T
Tom95

08.01.2025 um 06:11 Uhr

Völlig durchgeknallt, das Urteil basiert auf einer total anderen Fragestellung und hat überhaupt gar nichts mit dem Thread zu tun, hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen.

@Moreno ... weshalb hat Pickel nun genau unrecht mit seiner Äußerung?

F
fantil

08.01.2025 um 10:09 Uhr

Zitate Schlaumeier38: "In den Raum kommen auch der GF und ca. 30 Personen. Wir haben einen Schrank, so nur die BRM ZUgang haben.

Sehr eng ist es auch, man sitzt Armlehne an Armlehne"

"wir sind ein 7er Gremium,..."

Wieso ist es für 7 BRM zu eng, wenn dort über 30 Leute reinpassen?

S
Schlaumeier38

08.01.2025 um 11:39 Uhr

es steht nicht das reinpassen, sondern das der GF und 30 MA Zugang haben, also nicht gleichzeitig, sondern die haben Zugangsberechtigung!

C
celestro

08.01.2025 um 14:18 Uhr

Wenn der Raum zu klein ist, habt ihr Anspruch darauf, einen größeren Raum zu nutzen. Das heißt aber nicht unbedingt, das die Nutzung "exklusiv" sein muss.

X
XYZ68

08.01.2025 um 14:24 Uhr

Solange ihr einen abschließbaren Schrank für eure Unterlagen habt und der Raum für eure Sitzungen oder für die sonstige BR-Arbeit euch zur Verfügung steht, ist das erst einmal rein rechtlich so ok. Geht schöner aber dem Gesetz ist erstmal genüge getan.

In unserem BR-Büro sitzen wir auch relativ dicht beieinander und ich habe auch schon andere Meetings so erlebt.

Gibt es keine anderen Besprechungsräume?

S
Schlaumeier38

08.01.2025 um 14:37 Uhr

Doch noch einer, aber der ist ständig geblockt und nicht blickdicht. Kann jeder reinschauen.

Mir geht es darum, das ich den Raum blocke, sind trotzdem andere drin und ich soll denen sagen, das sie gehen sollen.

C
celestro

08.01.2025 um 15:57 Uhr

"Mir geht es darum, das ich den Raum blocke, sind trotzdem andere drin und ich soll denen sagen, das sie gehen sollen."

Und? Dann sagt man denen "wir haben reserviert" und scheucht die Leute raus.

K
Kehler

08.01.2025 um 16:12 Uhr

Und wenn es nicht funktioniert, siehe meinen Beitrag vom 20.12.2024 um 09:09 Uhr.

C
celestro

08.01.2025 um 17:25 Uhr

"Ihr könnt ja mal den AG darauf hinweisen das ihr in Zukunft einen externen Raum für eure Sitzungen anmieten werdet wenn das in Zukunft nicht klappt."

Ich habe da so meine Zweifel, das der AG Kosten tragen muss, die dadurch entstehen das BRM "nicht die Traute haben" einen gebuchten Raum zu "räumen".

LA
Lucius Albucius

08.01.2025 um 21:07 Uhr

BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - Das vom Betriebsrat beanstandete Verhalten des Arbeitgebers stellt eine Behinderung seiner Amtstätigkeit dar. Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinde­rungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8; GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25).

Zitat Tom95 : Völlig durchgeknallt, das Urteil basiert auf einer total anderen Fragestellung und hat überhaupt gar nichts mit dem Thread zu tun, hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen.

Kannst Du das mal im einzelnen spezifizieren und ggf beziffern, was an der Entscheidung des BAG völlig durchgeknallt ist??? Im übrigen handelt es sich bei der Entscheidung des BAG nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschuss.

C
celestro

08.01.2025 um 22:36 Uhr

@Lucius Albucius

Tom95 meint mit "durchgeknallt" nicht das BAG, sondern Dich (weil Du einen Beschluss postest, der sich auf ein anderes Thema bezieht.

"handelt es sich bei der Entscheidung des BAG nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschuss."

wen hat das Gericht denn beschossen? :-D

K
Kehler

09.01.2025 um 09:20 Uhr

"Ich habe da so meine Zweifel, das der AG Kosten tragen muss, die dadurch entstehen das BRM "nicht die Traute haben" einen gebuchten Raum zu "räumen". "

Wieso soll ich als BR den Raum räumen wenn der AG dazu zu blöd ist.

C
celestro

09.01.2025 um 11:01 Uhr

Einem Richter wird wohl (für die Kostentragunspflicht) kaum ausreichen, wenn die BRM sagen: "wir haben geguckt und da waren Leute im Raum".

S
Schlaumeier38

09.01.2025 um 11:24 Uhr

was heißt geguckt! Ich stelle einen Termin/Buchung für den Raum ein und sind trotzdem MA drin, die Arbeiten oder Pause machen und der AG meint, wir sollen uns selbst kümmern, das der Raum auch bei Buchung leer ist bzw. wir den MA erklären das sie woanderes aufhalten sollen ggf. noch einen Platz für sie suchen!

LA
Lucius Albucius

09.01.2025 um 11:35 Uhr

Zitat celestro : Tom95 meint mit "durchgeknallt" nicht das BAG, sondern Dich (weil Du einen Beschluss postest, der sich auf ein anderes Thema bezieht.

Hallo celestro ! Das Thema ist völlig egal. Entscheidend sind die Kernaussagen des BAG, die da lauten :

" Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinde­rungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich."

Auf welcher Grundlage (Thema) die Be- und oder Verhinderung der Betriebsratsarbeit beruht, ist unerheblich. Denn die Kernaussagen des BAG gelten umfassend Das die Raumnutzung (nach den bisherigen Vorbringen des BE) durch den BR für seine Sitzungen permanent erschwert wird, dürfte außer Frage stehen.

C
celestro

09.01.2025 um 12:57 Uhr

"Hallo celestro ! Das Thema ist völlig egal. Entscheidend sind die Kernaussagen des BAG, die da lauten :"

Mich brauchst Du nicht zu überzeugen. ;-)

LA
Lucius Albucius

09.01.2025 um 14:18 Uhr

Zitat Schlaumeier38 : was heißt geguckt! Ich stelle einen Termin/Buchung für den Raum ein und sind trotzdem MA drin, die Arbeiten oder Pause machen und der AG meint, wir sollen uns selbst kümmern, das der Raum auch bei Buchung leer ist bzw. wir den MA erklären das sie woanderes aufhalten sollen ggf. noch einen Platz für sie suchen!

"..... der AG meint ..... " Das ist dummes Zeug. Nach § 106 Satz 1 GewO hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht dahin gehend auszuüben, dass der Raum zu Gunsten des BR z.B. immer Mittwochs von 10:00 bis 13:00 für BR'stzungen blockiert ist.

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