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Seminarbesuch zu “Einstellung, Kündigung und Versetzung”

T
Terrikus
Dez 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich möchte das WAF Seminar „Einstellung, Kündigung und Versetzung“ besuchen und benötige eure Unterstützung bei der Formulierung des Beschlusses. Da es sich um ein Spezialseminar handelt, müssen wir hslt begründen warum es erforderlich ist.

In den letzten Monaten hatten wir im Betrieb mehrfach mit diesen Themen zu tun. Vor etwa zwei Monaten führte eine Einstellung beinahe zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Auch in der gestrigen Sitzung standen eine Kündigung und eine Neueinstellung als Tagesordnungspunkte zur Diskussion.

Meine Frage ist: Sollten wir solche konkreten Beispiele im Beschluss anführen, um die Notwendigkeit des Seminarbesuchs zu verdeutlichen? Oder gibt es andere bewährte Formulierungen, die die Dringlichkeit besser zum Ausdruck bringen?

Ich freue mich über eure Erfahrungen dazu, wie wir die betriebliche Erforderlichkeit am besten argumentieren können.

Lg

21707

Community-Antworten (7)

P
Pickel

11.12.2024 um 20:14 Uhr

Einstellungen und Kündigungen werden zunächst ausreichend in den Grundlagenseminaren behandelt. Nur weil diese Woche dieses Thema mal anstand, erfubt sich daraus keine Notwendigkeit für ein Spezialseminar.

Die entsprechenden Frage ist: warum benötigst du vertiefendes Wissen, dass über das normale Wissen von bereits geschulten BR hinausgeht?

T
Terrikus

11.12.2024 um 20:21 Uhr

Das Grundlagenseminar vermittelt zwar die grundlegenden Kenntnisse, aber in der Praxis gibt es oft Situationen, die darüber hinausgehen. Themen wie Einstellungen und Kündigungen sind nicht immer gleich und können je nach Fall unterschiedlich komplex sein. Wie bereits erwähnt, standen wir schon kurz davor, vor das Arbeitsgericht zu ziehen.Und wer sagt das in Zukunft keine Herausforderungen auf uns zukommen werden.

D
DummerHund

11.12.2024 um 20:27 Uhr

Ihr fasst erst einmal wie bei den Grundseminaren den Beschluss. Hat der AG Zweifel kann eure Antwort hier drin liegen: https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/erforderlichkeit

P
Pickel

11.12.2024 um 20:49 Uhr

Terrikus, diese Antwort ist zu allgemein und damit nicht ausreichend. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Praxis die Fälle immer abweichend zu dem sein werden, was die Grundlagenseminare lehren.
Und dennoch gelten die Inhalte der Grundlagenseminare im Normalfall als ausreichend, und es bedarf ganz besonderer, eben spezieller Gründe, die eine weitergehende Schulung erforderlich werden lassen.

Die schlichte Erkenntnis, dass die Realität manchmal komplexer ist als das, was im Seminar geleert wird, wird nicht ausreichen. Denn: Überraschung, auch die Inhalte des Spezialseminars werden mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht die Fälle abdecken, mit denen du in Zukunft in der Realität konfrontiert sein wirst.

Du müsstest also klar herausarbeiten, welche zusätzlichen geschulten Inhalte nicht Teil des Grundlagenseminars sind und weshalb genau diese aus konkreten zu benennenden Fällen erforderlich sind.

C
Catweazle

11.12.2024 um 21:24 Uhr

Ich würde mich an WAF wenden. Kaum anzunehmen, dass sie ein Seminar anbieten welches keinen Sinn macht.

D
DummerHund

11.12.2024 um 21:38 Uhr

Ist natürlich auch bei anderen Anbietern, wie z.B. BZO so. Wichtig ist, bei welchem Anbieter kann ich evtl.im Vorfeld Hilfe bekommen. Erforderlichkeit kann man auch so dar legen das der AG Schwierigkeiten hat sie zu widerlegen. Und da ihr nicht um Genehmigung ersucht und der AG von sich aus nicht verbieten kann, lasst im Zweifelsfall in den ersten Zug vor Gericht zu ziehen. In dem Fall muss er ja als erstes Begründen.

K
Kehler

12.12.2024 um 09:00 Uhr

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