W.A.F. LogoSeminare

Erstellen einer Facharbeit

S
Schneewittchen1
Dez 2024 bearbeitet

Hallo, Ende 2021 fragte mein ehemaliger Arbeitgeber ob ich Interesse an der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung habe, da diese Position zu diesem Zeitpunkt unbesetzt war. Ich entschloss mich dazu (demnach einvernehmlich, eine win-win Situation). Die Weiterbildung begann ich im März 2022, im November 2024 erlang ich meine staatliche Anerkennung zur Leiterin einer Pflegeeinheit. Da im September neben meiner regulären Arbeitszeit ca 100 Stunden zum Erstellen meiner Facharbeit anfielen um meinen schriftlichen Nachweis zu erfüllen (dies war Prüfungsbestandteil), ist mein AG nun der Ansicht, das diese nicht zu vergüten sein. Ist das rechtens?

23805

Community-Antworten (5)

M
Moreno

10.12.2024 um 12:33 Uhr

kannst Du noch mal ehemaliger jetziger AG aufklären? Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zur Fortbildung?

S
Schneewittchen1

10.12.2024 um 12:49 Uhr

Der ehemalige Arbeitgeber wurde aufgrund des Angebotes zum jetzigen Arbeitgeber. Es wurde vor Beginn der WB lediglich schriftlich vereinbart das ich aufgrund des Unterrichts für monatlich eine Woche bezahlt freigestellt werde.

S
Schneewittchen1

10.12.2024 um 13:21 Uhr

Der ehemalige Arbeitgeber wurde aufgrund des Angebotes zum jetzigen Arbeitgeber. Es wurde vor Beginn der WB lediglich schriftlich vereinbart das ich aufgrund des Unterrichts für monatlich eine Woche bezahlt freigestellt werde.

M
Moreno

10.12.2024 um 16:42 Uhr

Ich würde dann sagen, dass Du kein Anrecht auf die 100 Stunden hast. Dies hätte im Vorfeld vereinbart werden müssen.

P
ParagraphXY

12.12.2024 um 09:56 Uhr

Guten Morgen,

das sehe ich ähnlich - hier hätte im Vorfeld ein "Vertrag" aufgesetzt werden sollen, wo so etwas geregelt wird.

Aber anderer Ansatz: Sind das nicht vom AG angeordnete Überstunden, da dies Bestandteil der Prüfung war, um überhaupt PDL werden zu können?

Ihre Antwort