Betr. Ausbildungsplan - MUSS ein Unternehmen einen konkreten Ausbildungsplan erstellen?
MUSS ein Unternehmen einen konkreten Ausbildungsplan erstellen? D. h. in welchem Zeitraum der Ausbildung welcher Azubi wo eingesetzt wird? Wenn ja: muss dieser Plan bereits am Anfang der Ausbildung für die komplette Ausbildungsdauer feststehen?
Bei uns ist es momentan so, dass die (kaufm.) Azubis nur wissen, in welche Abteilung sie als nächstes kommen. Weiter nicht. Der Ausbilder macht das mehr spontan glaube ich. So ungefähr „Ach, der war noch nicht in dieser Abteilung, da kommt er dann jetzt mal hin“ (oder „ach, die brauchen gerade Unterstützung“ – ….aber über das Thema Missbrauch als Arbeitskraft reden wir ein anderes Mal).
Oft führt das dazu, dass gegen Ende der Ausbildung nicht genügend Zeit übrig ist um die restlichen Abt. zu durchlaufen….. dann werden sie schnell noch dort reingesteckt und sollen dann in kurzer Zeit alles vermittelt bekommen.
Gibt es eine rechtl. Grundlage für so einen betrieblichen Ausbildungsplan? Oder kann man hierüber vielleicht eine BV erstellen?
Community-Antworten (2)
10.03.2009 um 21:28 Uhr
Hi, sicherlich könnt ihr darüber eine BV erstellen (was hindert euch daran). Sprecht mit dem Ausbildung/Geschäftsleitung, dass es für den Betrieb nur sinnvoll sein kann, wenn ein Ausbildungsplan vor Beginn der Ausbildung steht. Azubis mit guten Abschlüssen sind ein Aushängeschild für den Betrieb. Erstellt gemeinsam mit ihm einen Plan, der dann zukünftig für alle weiteren Azubis Gültigkeit hat (so läuft das bei uns). Im Notfall kann immer etwas verändert werden.
10.03.2009 um 22:54 Uhr
Zu jedem Beruf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, der vom AG einzuhalten ist.
Die Arbeit der Erstellung muss sich der AG also gar nicht erst machen.
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