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Kündigung nach §14 at avr. Bis wann kann ich kündigen?

W
WBoi69
Dez 2024 bearbeitet

Laut Arbeitsvertrag bin ich Angestellt seit Feb 2020 und möchte nun mein Arbeitsverhältnis kündigen. Auf das Kündigungsrecht des "§14 - §16 AT AVR" wird im Vertrag verwiesen.

1Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. 2Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit

a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen

b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate

c) von mindestens acht Jahren 4 Monate

d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate

e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate

zum Schluss des Kalendervierteljahres.

Wann ist die schnellstmögliche Kündigung möglich?

Vielen Dank

7.71903

Community-Antworten (3)

M
Moreno

29.11.2024 um 23:22 Uhr

Ende Dezember kündigen und dann 6 Wochen also Mitte Februar

B
baraba

01.12.2024 um 21:46 Uhr

Hallo, da du seit Februar 2020 angestellt bist, liegst du in der Kategorie mit mehr als drei Jahren Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet, deine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende.

Also wenn du zum Beispiel Ende März kündigst, würde dein Arbeitsverhältnis Mitte Mai enden. Achte darauf, die Kündigung schriftlich einzureichen und die Fristen genau einzuhalten. Es kann auch sinnvoll sein, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzugehen, dass alles korrekt abläuft.

Viel Erfolg bei deinem nächsten Schritt!

E
esci

02.12.2024 um 09:50 Uhr

Dein nächstmöglicher Termin ist die Kündigung zum 31.03.2025. Die Kündigung muss spätestens 6 Wochen vor dem 31.03.2025 gerichtsfest beim Arbeitgeber in Schriftform vorliegen.

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