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Krankes BR-Mitglied

O
or68@aol.com
Nov 2024 bearbeitet

Hallo! Ein BR-Mitglied ist krank, teilt dies wiederholt nicht dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mit. Was tun? Welche Konsequenzen hat das Mitglied zu erwarten?

275012

Community-Antworten (12)

M
Moreno

27.11.2024 um 10:21 Uhr

Konsequenzen für das BRM wird es wohl nicht geben man sollte ihm aber deutlich machen wie blöd es ist wenn dann BRM kurzfristig geladen werden müssen!

R
RudiRadeberger

27.11.2024 um 10:23 Uhr

Laut § 29 BetrVG "soll" das BR Mitglied seine Verhinderung "unverzüglich" mitteilen.

Sollen ist rechtlich bekanntlich nicht müssen. Sieht hier jemand den Bezug zur groben Pflichtverletzung?

O
or68@aol.com

27.11.2024 um 10:29 Uhr

In der Geschäftsordnung des Betriebsrates steht geschrieben, dass sich jeder abzumelden hat. Der Kollege hat bestimmt schon 5x dies nicht getan, auch nicht nach Ermahnung. Wir sehen da keine Lösung.

B
baraba

27.11.2024 um 10:35 Uhr

Vielleicht erstmal direkt mit ihm sprechen und nachfragen, ob alles in Ordnung ist. Manchmal gibt es persönliche Gründe, warum jemand sich nicht meldet. Wenn das Verhalten anhält, könnte man es im nächsten BR-Treffen zur Sprache bringen und gemeinsam eine Lösung finden. So bleibt der Zusammenhalt im Team erhalten und das ist das wichtigste Gut!

M
Moreno

27.11.2024 um 10:36 Uhr

Egal was Ihr in Eurer GO schreibt wenn sich ein BRM nicht dran hält ist dies ärgerlich aber es wird meiner Ansicht nach deswegen keinen Ausschluss wegen einer groben Pflichtverletzung vorm Arbeitsgericht geben...aber versuchen könnt Ihr es natürlich!

J
jutti1965

27.11.2024 um 13:23 Uhr

Moreno bis Ausschluss wegen einer groben Pflichtverletzung vorm Arbeitsgericht entschieden ist sind schon längst wieder Neuwahlen gewesen. So etwas dauert sehr lange. Ich würde das bei den Kollegen mal durchblicken lassen dass das BR seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. Die nächste Wahl kommt bestimmt....

I
Iawtpl

29.11.2024 um 11:09 Uhr

Wieso möchtest du das Betriebsratsmitglied bei anderen Personen schlecht reden? Was geht das die anderen Mitarbeiter an, sind doch interne BR Informationen.

J
jutti1965

29.11.2024 um 12:10 Uhr

Ich habe nichts von schlechtreden geschrieben! Aber als BRM hat man eben m.M. nach auch Verpflichtungen die man nachkommen sollte.

M
Muschelschubser

29.11.2024 um 12:18 Uhr

Ich würde ihn, neben dem Hinweis auf die GO und das BetrVG, mal darauf hinweisen, dass er dadurch Ladungsfehler durch den BRV und somit unwirksame Beschlüsse riskiert.

Allein für den Zweck der Absage würde ja schon ein Chat in irgend einem Messenger reichen, damit der BRV Bescheid weiß. Das geht selbst bei 40° Fieber noch.

Wir haben z.B. eine WhatsApp-Gruppe, in der auch die Ersatzmitglieder sind. Sie dient eigentlich nur zur Bekanntgabe von Abwesenheiten und hat den Vorteil, dass sich im gleichen Moment auch die Ersatzmitglieder schonmal auf eine Einladung einstellen können. Niemand bricht sich einen Zacken aus der Krone, diese Gruppe auch entsprechend zu nutzen.

I
Iawtpl

29.11.2024 um 12:47 Uhr

Du plauderst interne Informationen aus und redest einen Mitarbeiter schlecht. Du bist doch im BR, warum handelst du so?

J
jutti1965

29.11.2024 um 12:53 Uhr

sorry, du missverstehst mich.

I
Iawtpl

29.11.2024 um 13:04 Uhr

BR = Verschwiegenheitspflicht

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