W.A.F. LogoSeminare

BR-Wahlen nach Austritt des Vorsitzenden

H
Hilfskind
Nov 2024 bearbeitet

Unser Vorsitzender hat seinen Rücktritt erklärt, da kein Nachrücker existiert auch gleich Neuwahlen eingeleitet. Bis heute haben wir keine Kandidaten die sich aufstellen lassen. Was heißt das für unseren Betriebsrat (noch 2 Mitglieder)? Haben wir dann, wenn der Termin abgelaufen ist und sich keiner aufstellen läßt, keinen BR mehr oder werden dann die 2 Mitglieder aus dem BR weiterarbeiten können?

378016

Community-Antworten (16)

R
rtjum

19.11.2024 um 12:29 Uhr

Ihr habt dann keinen BR mehr, Wieso wollen denn die 2 nicht mehr weiter machen?

H
Hilfskind

19.11.2024 um 12:45 Uhr

Weil es heißt, da es keinen Nachrücker mehr gibt und wir 3 Mitglieder sein müssen, muss neu gewählt werden.

M
Moreno

19.11.2024 um 13:17 Uhr

Ihr arbeitet solange weiter bis die Neuwahlen rum sind! siehe §22 BetrVG Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrates.

H
Hilfskind

19.11.2024 um 13:24 Uhr

Das ist richtig aber wenn zu dieser Wahl sich keine Kandidaten finden.

A
Andi67

19.11.2024 um 13:31 Uhr

Und ihr beide wollt auch nicht mehr ? Das wäre das sehr bedauerlich......

H
Hilfskind

19.11.2024 um 13:49 Uhr

Wenn wir 2 weiter arbeiten würden, bräuchten wir dann keine Neuwahlen?

C
celestro

19.11.2024 um 13:49 Uhr

Wenn sich nur diese beiden als Kandidaten aufstellen, gibt es einen 1er BR.

"Wenn wir 2 weiter arbeiten würden, bräuchten wir dann keine Neuwahlen?"

Doch!

M
Moreno

19.11.2024 um 13:59 Uhr

Und zudem hat der BRV keinerlei Rechte Neuwahlen einzuleiten. Dies macht der BR sobald er feststellt, dass er zu wenige Mitglieder hat! Also erst nach dem Rücktritt des BRV.

Wenn wir 2 weiter arbeiten würden, bräuchten wir dann keine Neuwahlen? Hilfskind Wiederholung: ihr zwei arbeitet weiter bis zur Neuwahl!

C
celestro

19.11.2024 um 14:19 Uhr

Hat der BRV seinen Rücktritt als BRV erklärt, oder seinen Rücktritt vom BR-Amt?

G
GabrielBischoff

20.11.2024 um 11:33 Uhr

Machen wir es mal nicht komplizierter als notwendig. Habt ihr einen Wahlvorstand eingesetzt und ist der tätig geworden?

H
Hilfskind

20.11.2024 um 12:04 Uhr

ja, haben wir.

OH
Olav HB

20.11.2024 um 12:09 Uhr

Folgende Schritte:

Es wird ein Wahlvorstand berufen und diese schreibt den Betriebsratswahl ordnungsgemäß aus. Dann gibt es Kandidatenlisten, leider nur eine und nur mit zwei Kandidaten. Vorausgesetzt dieser Liste ist formal gültig (Frist und Unterschriften etc.), findet dann eine Wahl statt. Der neue BR besteht dann aus einem Person und einem Nachrückenden. Das BAG hat dazu ein klares Urteil gefällt. Wenn mangels Kandidat*Innen ein kleinere BR gewählt wird, ist der Wahl aus diesem Grund nicht anfechbar.

Viel Erfolg bei der Wahl!

C
celestro

20.11.2024 um 12:19 Uhr

"Machen wir es mal nicht komplizierter als notwendig."

Theoretisch wäre die Sache einfach ... der Teufel könnte aber im Detail stecken:

"Unser Vorsitzender hat seinen Rücktritt erklärt, da kein Nachrücker existiert auch gleich Neuwahlen eingeleitet."

wenn es keinen Nachrücker gibt, KANN der BRV gar keine Neuwahlen einleiten. Solange er BRV ist und es noch 3 Personen im BR sind, ist das rechtlich unmöglich. Gibt er seinen Rücktritt vom BR-Amt bekannt, müssen zwar Neuwahlen eingeleitet werden. Aber der (vorher) BRV ist nicht mehr BRM und nicht mehr BRV und kann rechtlich keine Neuwahl einleiten. Das können nur die übrigen 2 BRM.

Ist das genau so passiert? Ich habe Zweifel!

P.S. wenn der (ehemalige) BRV beteiligt war, gibt es da zwar formal einen WV, der ist aber nicht korrekt ins Amt gekommen. Von daher eigentlich rechtlich gar nicht existent.

M
Meph1977

20.11.2024 um 19:02 Uhr

Wo kein Kläger da kein Richter,

aber das Wahlrecht ist ein sehr formales Recht selbst wenn man mit besten absichten und guten Gründen oder auch völlig unbeabsichtigt mangels Wissen da fehler macht ist das in der Regel ausreichend um die Wahl ungültig zu machen daher wäre es gut wenn der TE die Fragen beantwortet,

N
netteannette

25.11.2024 um 13:56 Uhr

Unabhängig davon, ob die Neuwahlen korrekt oder nicht eingeleitet wurden (da bin ich bei Meph1977 - wo kein Kläger, da kein Richter), sehe ich nur folgende drei Antworten auf Hilfskinds Frage:

  1. es melden sich überhaupt keine Bewerber - die Wahl wird abgebrochen und es gibt dann KEINEN Betriebsrat mehr. Hilfskind, ihr könnt nicht "einfach weitermachen"
  2. Ihr beiden würdet kandidieren und seid die einzigen beiden Kandidaten - dann wird ein 1-er BR gewählt und der mit den meisten Stimmen von euch ist dann der BRV und der andere (sofern er mindestens eine Stimme hat) als Nachrücker gewählt
  3. Außer euch beiden taucht doch noch ein oder mehrere Kandidaten auf - dann wählt ihr einen 3-er BR

Ihre Antwort