gültigen Arbeitsvertrag , soll aber neuen Arbeitsvertrag unterschreiben
Hallo zusammen,
ich habe einen bestehenden Arbeitsvertrag mein Chef will aber das ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe. Seine genannten Gründe sind für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe ihn gesagt er kann unter Vorbehalt gerne den Vertrag per Email zu schicken der aber geprüft wird vom Anwalt. Sie wollen mir den Vertrag aber nicht zusenden sondern alle Eckpunkte persönlich besprechen. Die Eckpunkte wären ein Vertragsinhalt 35 + 5 Regelung die aber nie angewendet wurde und der Betriebsrat das auch in einer Email so bestätigt hat. Das heißt sie haben alle meine Überstunden abgezogen ohne Rücksprache mit mir. Meine Kollegen haben den selben Passus aber hier wurde nichts unternommen. Die Gleichheitsbehandlung ist somit auch nicht erfolgt.
Meine Frage: muss ich mit einer Kündigung rechnen (zur Zeit bin ich im Krankenstand) bzw. ab wann soll ich zum Anwalt? Können die mir fristlos Kündigen usw. Normalerweise bin ich offen für konstruktive Gespräch aber nachdem Sie mir einfach die Überstunden gekappt haben und viele andere Kollegen schon auf die Straße gesetzt haben mit unlauteren Methoden habe ich kein Vertrauen mehr. Danke für eure Antworten
Community-Antworten (4)
19.11.2024 um 09:24 Uhr
Gleich ab zum Anwalt!
19.11.2024 um 09:42 Uhr
Hier brauchst du tatsächlich ein Rechtsbeistand im Hintergrund.
Der Arbeitgeber versucht hier anscheinend eine Änderungskündigung zu umgehen. Man lege einen neuen Vertrag vor der gleichzeitig den vorherigen Aufhebt und siehe da, die Welt ist wieder in Ordnung. Wenn ein Vertrag geändert werden soll, muss der alten Vertrag eigentlich gekündigt werden und ein neuen Vertrag angeboten werden. Dann hat der Arbeitnehmenden drei Optionen:
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Er nimmt das Angebot widerspruchslos an, die Sache ist geregelt.
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Er unterschreibt den neuen Vertrag unter Vorbehalt und klagt gegen die Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage stattgegeben, so hat er weiterhin sein alten Vertrag, wenn nicht, dann gilt der neuen Vertrag.
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Er unterschreibt kein neuen Vertrag und klagt gegen die Kündigung. Das ist aber mit ein Risiko verbunden. Wird die Klage stattgegeben, so bleibt die Welt in Ordnung, verliert man aber die Klage, dann ist man arbeitgeberlos. Dies kann sogar zu eine Sperrfrist bei der Abentur für Arbeit führen, da (deren Argumentation zu Folge) man ein zumutbaren Arbeit abelehnt hat (sehe ich anders, ich bin aber nicht die AfA!).
Die Streichung der Vergütung von angeordneten Mehrarbeit (über ein gewisses Kontigent wie z.B. die erste drei Stunden sind grundsätzlich in Freizeit auszugleichen...) ist slichtweg unzulässig. Wer bestellt bezahlt, Ende der Diskussion. Dabei gibt es aber zwei Probleme. Einmal muss man diesen Anspruch rechtzeitig geltend gemacht haben (schriftlich, deutlich kalkuliert, der Stundenzettel alleine reicht da nicht) um dann den Anspruch beim Arbeitgericht einzuklagen. Zweitens muss man dann im Verfahren glaubhaft machen, dass die Mehrarbeit tatsächlich angeordnet wurde bzw. vom Weisungsbefugten zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist. Zwar ist diesen Beweislast seit der Verpflichtung der Arbeitszeiterfassung etwas einfacher geworden, erfolgt die Erfassung aber elektronisch, muss man erst einmal an den Daten kommen.
Die Kündigung während man Krank ist, ist zwar möglich, aber nicht ganz so einfach wie es manchmal erzählt wird. Der AG muss bei eine Klage nachweisen, dass es langfristig aufgrund der Krankheit zu erwarten sei, dass es immer wieder Ausfälle gibt. Zudem muss der AG die ordentliche Durchführung eines BEM-Verfahrens belegen. Auch für eine betriebsbedingte Kündigung gelten hohe Ansprüche an der Beweislast vor Gericht.
Wie Du siehst, vieles zu berücksichtigen, alles im Einzelfall zu prüfen, also, ab zur Rechtsberatung.
19.11.2024 um 10:15 Uhr
Ein Arbeitsvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung. Unterschreibst du nicht, kommt er nicht zustande und es gelten weiterhin die Bedingungen des alten Vertrages. Daraus einen Kündigungsgrund zu konstruieren, dürfte sportlich werden.
Achtung: eine Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag kann nicht "unter Vorbehalt" erfolgen. Wenn du unterschreibst, gilt er.
19.11.2024 um 10:29 Uhr
Vielen Dank für eure sachlichen u. hilfreichen Antworten. Nein, ich werde keinen Vertrag unterschreiben.
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