Änderung der Stellenbeschreibung
Hallo zusammen,
muss der Betriebsrat über die Aktualisierung einer Stellenbeschreibung unterrichtet werden und kann der Betriebsrat Einfluss haben auf den Inhalt einer Stellenbeschreibung?
Community-Antworten (1)
15.11.2024 um 20:19 Uhr
Ja, der Betriebsrat muss über die Aktualisierung einer Stellenbeschreibung informiert werden. Er hat Mitbestimmungsrechte, wenn die Änderungen Arbeitsbedingungen, Eingruppierungen oder Leistungsanforderungen betreffen (§ 87 und § 99 BetrVG). Sein Einfluss beschränkt sich auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte, nicht auf die inhaltliche Gestaltung.
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