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Änderung der Stellenbeschreibung

S
sar_a7
Nov 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

muss der Betriebsrat über die Aktualisierung einer Stellenbeschreibung unterrichtet werden und kann der Betriebsrat Einfluss haben auf den Inhalt einer Stellenbeschreibung?

65201

Community-Antworten (1)

T
Terrikus

15.11.2024 um 20:19 Uhr

Ja, der Betriebsrat muss über die Aktualisierung einer Stellenbeschreibung informiert werden. Er hat Mitbestimmungsrechte, wenn die Änderungen Arbeitsbedingungen, Eingruppierungen oder Leistungsanforderungen betreffen (§ 87 und § 99 BetrVG). Sein Einfluss beschränkt sich auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte, nicht auf die inhaltliche Gestaltung.

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