W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratsvorsitzende mindestens 4 Monate krank

1
18055
Nov 2024 bearbeitet

Wir sind ein 5er Gremium im Tendenzbetrieb. Wie lange kann die Vorsitzende fehlen, ohne einen Nachrücker, denn es gibt keinen mehr? Kann die Vorsitzende während der Krankschreibung im Betriebsrat mitwirken z.B. online an Sitzungen teilnehmen?

27905

Community-Antworten (5)

W
WiederDa

05.11.2024 um 07:01 Uhr

Mit Besonderheiten in Tendenzbetrieben kenne ich mich nicht aus. Ansonsten: "Kann die Vorsitzende während der Krankschreibung im Betriebsrat mitwirken z.B. online an Sitzungen teilnehmen?" -> Ja, man kann auch trotz Krankschreibung u.U. BR Arbeit machen. Wenn bei euch Onlinesitungen oder Hybrid möglich sind, geht das auch. Aber bedenkt, dass ihr für Onlinesitzungen bestimmte "juristische" Voraussetzungen schaffen müsst. Dazu gibt es auf den WAF-Seiten auch gute Infos.

M
Meph1977

05.11.2024 um 08:42 Uhr

Wäre noch die Frage ob er ein freigestellter BR ist falls es bei euch überhaupt einen Freigestellten gibt. Wenn er freigestellt ist darf er während er krank ist garnicht an Sitzungen teilnehmen oder sonstige BR Arbeit machen.

Edith fragt: Stand das 5er Gremium schon immer da und war ich nur blind?

K
Kehler

05.11.2024 um 08:43 Uhr

Wenn die Vorsitzende zu 100% freigestellt ist, darf sie nicht an den Sitzungen teilnehmen.

M
Muschelschubser

05.11.2024 um 09:37 Uhr

Naja, bei einem 5er-Gremium muss man über Vollfreistellung nach §38 BetrVG ja nicht nachdenken. (Es sei denn, man hat so viel zu tun dass man sich diesbezüglich irgendeine wackelige Krücke auf Grundlage des 37er baut).

Wie auch immer - WiederDa schreibt schon richtig, dass Arbeitsunfähigkeit nicht gleich Mandatsunfähigkeit bedeutet. Das würde ich mir aber gut überlegen, und im Vergleich zur originären Tätigkeit bewerten. Einem von praktischer Tätigkeit geprägten Job nimmt man das eher weniger ab als einem administrativen Job.

Was die eigentliche Frage angeht, ist der BRV so lange Mandatsträger bis er selbst von seinem Amt zurücktritt oder durch eine Neuwahl evtl. rausfällt. Da gibt es im Hinblick auf die AU keine Fristen oder Begrenzungen. Das heißt im Umkehrschluss, dass b.a.w Ersatz zu laden ist und der stellvertretende BRV die Sitzungen leitet.

Evtl. könnt Ihr noch einen 2. Stellvertreter wählen. Das macht die Praxis etwas leichtgängiger, wenn auch der 1. Stellvertreter mal verhindert ist.

K
Kehler

05.11.2024 um 09:42 Uhr

Klar scheint das bei einem 5er unwahrscheinlich, aber man sollte schon die ganze Wahrheit schreiben.

Ihre Antwort