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Fairness
Nov 2024 bearbeitet

Ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, wenn einem Mitarbeiter Führungsfunktion entzogen wird

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Community-Antworten (2)

M
Meph1977

31.10.2024 um 08:28 Uhr

So einfach lässt sich die frage nicht Beantworten mit den kargen Informationen die vorliegen.

Wenn es sich um einen leitenden Angestellten handelt muss der BR über den Entzug der Führungsfunktion nur informiert werden. Wird er aber dann auf eine andere Stelle versetzt wo er diese Führungsfunktion nicht mehr hat unterliegt die Besetzung dieser Stelle wiederum der Mitbestimmung des BR.

R
rtjum

01.11.2024 um 10:57 Uhr

wenn Führungsfunktionen entzogen werden kann man größtenteils von einer Versetzung ausgehen denn es erheblichen Änderungen der Umstände unter denen die Arbeit zu leisten ist, ausgehen. Es kommt halt aber auch darauf an, wie viel der bisherigen Gesamttätigkeit, die Führung tatsächlich ausgemacht hat. Wir z.B. haben Teamleiter, die ganz normal im Tagesgeschäft mitarbeiten, fachlich durchaus Anweisungen geben können, disziplinarisch aber nicht. Bei denen macht die Führung vielleicht 10% der Gesamttätigkeit aus, ob das erhebliche Änderungen gem. BetrVG sind???

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