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Teilnahme des BR an Konfliktgespräch

A1
Anke 1503
Okt 2024 bearbeitet

Ich (BR) wurde angesprochen von einer Kollegin, an einem Streitgespräch mit ihr und einem Kollegen teilzunehmen. Dieser ist selbst Teil des BR. Kann ich das tun, ohne dass sie offiziell den gesamten BR anspricht, sondern nur mich? Wer lädt zu dem Gespräch ein - die Kollegin, der AG oder der BR? Was ist, wenn der Kollege meiner Teilnahme nicht zustimmt?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

28.10.2024 um 17:19 Uhr

"Was ist, wenn der Kollege meiner Teilnahme nicht zustimmt?"

Dann würde ich am Gespräch nicht teilnehmen.

"Wer lädt zu dem Gespräch ein - die Kollegin, der AG oder der BR?"

Könnte jeder der 3 Parteien.

S
seehas

28.10.2024 um 18:03 Uhr

Wenn ich gefragt werde ob ich an einem Konfliktgespräch teilnehme, dann überlege ich ob ich neutral genug bin. Zu einigen Kolleginnen oder Kollegen haben sich im laufe der Jahre etwas intensivere Beziehungen ergeben als zu anderen. Halte ich mich für ausreichend unvoreingenommen, dann biete ich die Teilnahme an, vorausgesetzt auch die andere Person ist einverstanden. Damit muss ich nicht unbedingt den BR als Gremium befassen, zumal sich solche Gespräche mitunter auch sehr plötzlich ergeben können. Ist der andere Gesprächsteilnehmer nicht einverstanden mit meiner Teilnahme, dann müssen die beiden sich einen anderen Schlichter suchen.

R
rtjum

29.10.2024 um 08:38 Uhr

ich sehe das so wie seehas. Wichtig ist aber die Rolle in welcher man teilnehmen soll! Soll moderiert werden? Nur dabei sein? Soll mitdiskutiert werden?

A
Anke1503

30.10.2024 um 13:03 Uhr

1000 dank für eure Antworten!

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