Erstellt am 26.10.2024 um 15:56 Uhr von alraune
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.
Quelle: deutsche Rentenversicherung
Erstellt am 26.10.2024 um 20:06 Uhr von Moreno
Wenn jemand 78 geboren ist kann man noch keine genaue Rentenberechnung machen! Wer weiß was noch kommt? Mit 60 soll er einfach zur Rentenberatung gehen!
Erstellt am 26.10.2024 um 20:10 Uhr von Saft
Hallo, nun es ist wie oben ,,Alraune,, sagt.
Allerdings wer weiß ,
wie sich das noch ändert in den kommenden Jahren.
?
Erstellt am 27.10.2024 um 13:45 Uhr von celestro
Der MA bekommt einmal im Jahr einen Rentenbescheid zugeschickt. Da steht das Datum drin.