W.A.F. LogoSeminare

Weiterleitung von Emails mit MA-Daten während des Urlaubs

A
alexmauskann
Okt 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

während meines Urlaubs werden Emails automatisch in ein Postfach weitergeleitet, auf das alle anderen Kollegen Zugriff haben. Jetzt hat mein Chef eine Email von der Perso erhalten, dass ich für die Betriebsruhe über Weihnachten keinen Urlaub und auch keine Überstunden mehr über habe. Es wurde meinem Chef vorgeschlagen, dass ich entweder mein Stundenkonto ins Minus laufen lasse oder 6 unbezahlte Tage nehme. Diese Mail hat mein Chef an mich weitergeleitet, wobei diese dann natürlich ins Sammelpostfach ging und die Kollegen, das alles lesen konnten. In meinen Augen ist das doch Datenschutz bzw. geht die Kollegen nix an. Hätte mein Chef warten müssen, bis ich wieder da bin und das unter 4 Augen besprochen werden kann? Desweiteren betrifft das eine Email, in welcher mein Chef zu einer BR-Sitzung eingeladen hat und das Thema im Betreff steht, für jeden lesbar.

392011

Community-Antworten (11)

K
Kehler

09.10.2024 um 09:58 Uhr

Warum werden die E-Mails überhaupt weitergeleitet? Bei uns wird als automatische Antwort eine Abwesenheitsnotiz verschickt, in der die E-Mail-Adresse des Vertreters angegeben ist.

Weiß dein Chef, dass deine E-Mails weitergeleitet werden? Falls ja, würde ich an deiner Stelle ein klärendes Gespräch mit ihm führen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und ähnliche Aspekte.

F
fantil

09.10.2024 um 10:26 Uhr

"Desweiteren betrifft das eine Email, in welcher mein Chef zu einer BR-Sitzung eingeladen hat und das Thema im Betreff steht, für jeden lesbar."

Dein Chef ist also auch euer BRV und alle wissen nach der Einladung welche Themen in der BR-Sitzung besprochen werden?

Das geht gar nicht!

G
GabrielBischoff

09.10.2024 um 12:35 Uhr

Hätte mein Chef warten müssen, bis ich wieder da bin und das unter 4 Augen besprochen werden kann?

Nein, die Regelung ist grundsätzlich so nicht tragbar, da sich unweigerlich dienstliches und privates vermischen.

Kriegst du E-Mails von Kunden oder ähnliches, die zeitnah beantwortet werden müssen? Für solche Fälle trennt man für gewöhnlich auf in ein Funktionspostfach und ein privates Postfach. Wenn das nicht klappt, weil zum Beispiel der persönliche Kundenkontakt wichtig ist, dann eine Abwesenheitsnachricht mit "in dringenden Fällen an Kollege XY".

Desweiteren betrifft das eine Email, in welcher mein Chef zu einer BR-Sitzung eingeladen hat und das Thema im Betreff steht, für jeden lesbar.

Wenn er in BRV-Funktion das so gemacht hat, dann zeigt sich das Problem umso mehr, dass diese Regelung so nicht funktioniert.

A
alexmauskann

09.10.2024 um 12:46 Uhr

Hallo Kehler, bei Urlaub werden die Emails immer automatisch weitergeleitet, damit die Kollegen sich um die Bestellungen und Anfragen kümmern können. Dass die Emails weitergeleitet werden, weiß eigentlich jeder. Das Gespräch wird auf jeden Fall stattfinden, sobald er aus dem Urlaub wieder da ist.

A
alexmauskann

09.10.2024 um 12:58 Uhr

@GabrielBischoff

im Grunde hätte die Klärung bezügl. der Urlaubstage warten können bis nach seinem Urlaub und wegen der BR-Mail werden wir ihm mal sagen, dass der BR eine eigene Mail-Adresse hat, was aber auf jeden Fall der Personalleiter weiß, der in CC war

K
Kehler

09.10.2024 um 13:33 Uhr

Das automatische weiterleiten würde ich sofort abschalten. Das kann und sollte über eine Abwesenheitsnotiz, wie beschrieben, erfolgen.

I
IlkaB

09.10.2024 um 14:05 Uhr

Ich sehe das wie Kehler.

Auf das Funktionieren einer getrennten Mailadresse für die Betriebsratstätigkeit kann man sich NICHT verlassen. Nicht weiterleiten, Abwesenheitsmeldung mit "Ich bin bis XXX nicht da, diese Mail wird nicht weitergeleitet. Wenn der rechte Schuh drückt, wende dich an A, wenn der linke Schuh drückt, wende dich an B."

C
celestro

09.10.2024 um 15:07 Uhr

"Nicht weiterleiten, Abwesenheitsmeldung mit "Ich bin bis XXX nicht da, diese Mail wird nicht weitergeleitet. Wenn der rechte Schuh drückt, wende dich an A, wenn der linke Schuh drückt, wende dich an B."

Es dürfte genügend Abteilungen etc. geben, wo man den Kunden sowas nicht zumuten will / kann. Aber da muss man dann andere Lösungen finden.

NB
nicht brauchen

09.10.2024 um 15:35 Uhr

Ach übrigens:

Wenn du keinen Urlaub mehr hast und auch keine Überstunden und dann kommt ein sogenannter Annahmeverzug zum Tragen. Das heißt: Du stellst zwar deine Arbeitskraft zur Verfügung aber die Firma nimmt diese nicht an (wenn du frei bekommst). Muss bezahlt werden. Eine Weiterleitung von Emails halte ich von Haus aus problematisch.

C
celestro

09.10.2024 um 15:37 Uhr

Naja ... wir kennen die internen Urlaubsregeln nicht. Von daher sollten wir hier nicht zuviel mutmaßen.

J
jutti1965

10.10.2024 um 09:20 Uhr

Wenn du keinen Urlaub mehr hast und auch keine Überstunden und dann kommt ein sogenannter Annahmeverzug zum Tragen. Das heißt: Du stellst zwar deine Arbeitskraft zur Verfügung aber die Firma nimmt diese nicht an (wenn du frei bekommst). Muss bezahlt werden.< Stimmt nicht, denn er schrieb dass er für die Betriebsruhe keinen Urlaub mehr hat. Er hätte sich also welchen aufheben müssen da er wusste dass er dann nicht arbeiten kann. Also kein Annahmeverzug !

Ihre Antwort