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Frist für Tagesordnung

D
Damei81
Okt 2024 bearbeitet

Hallo

in unserer Geschäftsordnung steht 3 Arbeitstage vor der Sitzung verschickt der BRV die TO.

leider kommt es vor das dies, erst ca. 15h vor der Sitzung verschickt.

Soweit rechtens? HR wäre schuld, da die Sachen so spät verschickt werden!

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Community-Antworten (21)

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celestro

30.09.2024 um 18:13 Uhr

Nein! Wenn der BR sich eine GO gibt, muss der BRV sich natürlich auch daran halten.

M
Meph1977

30.09.2024 um 20:46 Uhr

Es wäre allerdings ratsam diese zu ändern. Bei fristlosen Kündigungen könnte es da Probleme geben mit den Anhörungsfristen oder man definiert eine Ausnahme für diesen Fall.

R
rtjum

01.10.2024 um 09:25 Uhr

wenn HR etwas verspätet schickt, dann kann man am Beginn der Sitzung die TO ja noch ändern, allerdings einstimmig. Wenn jemand dagegen ist, wird halt noch eine Sitzung innerhalb der notwendigen Frist gemacht.

X
XYZ68

01.10.2024 um 09:32 Uhr

An eure Geschäftsordnung müsst ihr euch schon halten. Unsere HR hatte es auch drauf, noch am Sitzungstag mit Anträgen zu kommen. Kann man ja einstimmig auf die TO aufnehmen, muss man aber nicht.

Wir haben der HR dann höflich und bestimmt mitgeteilt, bis wann Anträge eingereicht werden müssen, damit sie auf die ordentliche Sitzung kommen können. Alles andere kam entweder auf die nächste Sitzung oder, bei Fristsachen, gab es eine weitere Sitzung innerhalb der Frist, aber ein paar Tage später.

Seit dem kommen die Anträge zumeist pünktlich. Bei ganz dringenden und wenn die verspätete Einreichung für uns nachvollziehbar war, ändern wir ggf. die TO. Ansonsten hat der Arbeitgeber auch schon Anträge zurückgezogen und ein paar Tage später erneut eingereicht, um Sondersitzungen zu vermeiden.

Und ja, bei fristlosen Kündigungen würden wir zu einer außerordentlichen Sitzung einladen. kommt bei uns zum Glück nur äußerst selten vor.

D
Damei1981

01.10.2024 um 09:55 Uhr

vom Rein rechtlichen wäre da, wenn es nicht in der GO steht, wäre "rechtzeitig" 15h vor Sitzung?

C
celestro

01.10.2024 um 11:04 Uhr

"Es gibt jetzt aber keine bestimmte, nach Stunden oder Tagen bemessene Mindestfrist, die zwischen der Bekanntgabe der Tagesordnung und dem Termin der Betriebsratssitzung liegen muss. Es muss nur sichergestellt sein, dass die einzelnen Betriebsratsmitglieder genug Zeit für die Vorbereitung haben.

Mit wie viel Vorlaufzeit eine Tagesordnung bekannt gegeben werden muss, damit man sagen kann, dass sie rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, richtet sich insbesondere nach der Anzahl der Themen auf der Tagesordnung und auch nach dem Umfang der einzelnen Themen. Je mehr Themen es sind und umso umfangreicher die Themen sind, desto mehr Vorbereitungszeit benötigen die Betriebsratsmitglieder."

aus:

https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/tagesordnung-einer-betriebsratssitzung-die-wichtigsten-fragen/

S
seehas

01.10.2024 um 11:09 Uhr

Eine Frist ist in § 29 BetrVG nicht genannt. Auch im Fitting gibt es im Kommentar keine verbindliche Frist. Alles was ihr in eurer GO regelt ist also rechtens.

D
Damei1981

01.10.2024 um 11:28 Uhr

dann nehmen wir die First aus der GO raus und bekommen die TO 5Minuten vor der Sitzung!

OH
Olav HB

01.10.2024 um 11:32 Uhr

Mal eine ganz andere Frage. Wieso ist HR schuld daran, dass die Einladung/Tagesordnung so spät verschickt wird? Als BRV bereite ich die Sitzung vor, mache die Einladung und Tagesordnung und schicke diese per eMail an die BRM. Nach Eröffnung der Sitzung und erste Feststellung der Beschlussfähigkeit folgt standard der TOP "Änderungen und Ergänzungen der TO" mit als Ergebnis meistens "keine Änderungen" oder als Ergänzung "unter TOP Verschiedenes" was ein Sammeltop ist für Sachen die wir erst einmal informell besprechen um zu klären, welche Marschrichtung wir antreten. Zu keinem Zeitpunkt hat HR hier ein Finger im Topf.

C
celestro

01.10.2024 um 11:37 Uhr

"dann nehmen wir die First aus der GO raus und bekommen die TO 5Minuten vor der Sitzung!"

das ist wie gezeigt unzulässig!

D
Damei1981

01.10.2024 um 11:50 Uhr

aber es wurde gesagt das keine Frist in Stunden oder Tagen gibt.

und in 5 min vorbereiten!, ist doch ok. Die Ersatzmitglieder bekommen bei uns gar keine TO vorher wegen Geheimhaltung!

K
Kannnix

01.10.2024 um 12:38 Uhr

"Die Ersatzmitglieder bekommen bei uns gar keine TO vorher wegen Geheimhaltung!"

das dürfte auf jeden Fall unzulässig sein, bei Nachrücken ist ein Ersatzmitglied für diese Zeit wie ein Vollmitglied zu behandeln und muss natürlich (!) die gleiche Möglichkeit haben sich auf die Sitzung vorzubereiten.

C
celestro

01.10.2024 um 13:06 Uhr

"aber es wurde gesagt das keine Frist in Stunden oder Tagen gibt."

Bitte richtig lesen:

"Mit wie viel Vorlaufzeit eine Tagesordnung bekannt gegeben werden muss, damit man sagen kann, dass sie rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, richtet sich insbesondere nach der Anzahl der Themen auf der Tagesordnung und auch nach dem Umfang der einzelnen Themen. Je mehr Themen es sind und umso umfangreicher die Themen sind, desto mehr Vorbereitungszeit benötigen die Betriebsratsmitglieder."

"und in 5 min vorbereiten!, ist doch ok."

Nein, ist es nicht.

"das dürfte auf jeden Fall unzulässig sein, bei Nachrücken ist ein Ersatzmitglied für diese Zeit wie ein Vollmitglied zu behandeln und muss natürlich (!) die gleiche Möglichkeit haben sich auf die Sitzung vorzubereiten."

Korrekt!

S
seehas

01.10.2024 um 15:49 Uhr

Wenn das Gremium damit einverstanden ist, dass es keine Vorbereitungszeit gibt, dann kann das durchaus so gemacht werden. Zwei Drittel der BR lesen die TO sowieso erst in der Sitzung. Ich möchte allerdings nicht so arbeiten und würde mich immer dagegen wehren die GO so zu gestalten, dass es nicht mindestens eine Vorbereitungszeit von einem Tag gibt.

C
celestro

01.10.2024 um 16:33 Uhr

"Wenn das Gremium damit einverstanden ist, dass es keine Vorbereitungszeit gibt, dann kann das durchaus so gemacht werden."

Das sehe ich völlig anders. Wie kommt man bitte auf so eine Idee?

P.S. Natürlich könnte ein Gremium das jahrelang so machen ... selbst mit Beschluss. Aber wenn das vor Gericht kommt, ist "Schluss mit lustig".

X
XYZ68

02.10.2024 um 09:14 Uhr

Ganz einfach, in dem die Tagesordnung auf jeder Sitzung einstimmig von allen Anwesenden beschlossen wurde und vorher nur eine "Standard"-TO verschickt wird. Und notfalls wird umgehend mit neuer TO eingeladen (Empfehlung von einem Anwalt)

Würde ich es so machen - Nein Würde ich mich von der Personalabteilung so treiben lassen - Nein

Welche Möglichkeiten es gibt, wurde ausreichend aufgezeigt.

D
Damei81

02.10.2024 um 09:47 Uhr

ich will diese TO aber beschliessen, da ich sie vorher haben möchte, aber halt die anderen Leute nicht. Deswegen gib es mir um rechtzeitig! Aber das genau kann man nicht definieren!

P
pwrmac

02.10.2024 um 10:01 Uhr

"Deswegen gib es mir um rechtzeitig! Aber das genau kann man nicht definieren!"

Ich habe mal gelesen, dass die EMPFEHLUNG eine Woche vorher ist-allerspätestens 2 Tage vorher

C
celestro

02.10.2024 um 11:06 Uhr

Ihr habt einen Beschluss ... und an den wird sich nicht gehalten. Das Problem liegt also nicht bei "ich will einen Beschluss haben". ;-)))

Der richtige Weg wäre ... den BRV darauf hinweisen, das er die GO einhalten muss ... und wenn von der Personalabteilung später noch etwas kommt, Sondersitzungen abhalten. Wenn das oft genug passiert, wird der AG der PA vielleicht mal Beine machen.

D
Damei81

02.10.2024 um 11:34 Uhr

nee, das der BRV AG-nett ist!

X
XYZ68

02.10.2024 um 15:17 Uhr

Jeder BR hat den Vorsitzenden, den er sich gewählt hat.

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