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AG handelt trotz verweigerter Zustimmung

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Der_Seby
Jul 2023 bearbeitet

Moin, wir haben von unserer AG eine Unterrichtung über eine 520€ stelle bekommen. diese sollte 12€/std. bekommen. jedoch liegt der Stundenlohn einer Vergleichbaren Vollzeitstelle bei 12,87€. Daher haben wir der Eingruppierung nicht zugestimmt, da wir den Verstoß gegen das TzBfG hier sehen. Nun hat unsere AG keine weitere Unterrichtung eingereicht und wir gehen davon aus, das sie der AN auf 520€ dennoch die 12€ zahlt. Nun stellen wir uns die Frage was tun? Natürlich nochmals darauf hinweisen. aber was wenn dann nichts passiert. Welche Möglichkeit haben wir als BR dann?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

27.07.2023 um 13:59 Uhr

Ein Stundenlohn ist ja keine Eingruppierung! Wenn es keine Eingruppierung gibt könnt Ihr dieser auch nicht widersprechen!

J
jutti1965

27.07.2023 um 15:17 Uhr

Ihr geht davon aus? Ihr wisst es also nicht genau, Buschtrommel, Hörensagen... Ich würde an eurer Stelle eine Einsicht in die Gehaltslisten vornehmen, dann wisst ihr genau was Sache ist und könnt dem entsprechend handeln.

P
Pickel

27.07.2023 um 17:49 Uhr

Ihr habt nach deiner bisherigen Schilderung völlig unzulänglich und unrechtmäßig widersprochen. Was ihr tun könnt? Die Sache nicht noch weiter eskalieren lassen und euch schulen (oder zumindest mal belesen).

E
EDDFBR

27.07.2023 um 20:15 Uhr

Moin,

ich sehe hier durchaus ein Widerspruchsrecht nach §99 (2) 4. BetrVG (Benachteiligung des von der Maßnahme betroffenen AN). Die Begründung der Benachteiligung ergibt sich aus §4 (1) TzBfG. Der betroffene AN ist im Entgelt schlechter gestellt als ein vergleichbarer Vollzeit-AN. Eure Nichtzustimmung sollte sich also auf die Maßnahme selbst und nicht auf die Eingruppierung beziehen.

P
Pickel

27.07.2023 um 20:40 Uhr

EDDFBR Du irrst. Die Einstellung eines MA zu mit ihm vereinbarten Konditionen ist keine Maßnahme, die diesen MA gleichzeitig benachteiligt.

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