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Anpassung des bestehenden AVs bei Weiterbeschäftigung im Minijob-Verhältnis?

M
Marion
Aug 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir (BR) vertreten eine AN, die seit 40 Jahren Teilzeit im Betrieb arbeitet. Nun tritt sie in die Frührente ein und möchte auf Minijob-Basis weiter für ein par Stunden im Unternehmen arbeiten. Die GF hat einen Aufhebungsvertrag angeboten und einen neuen Vertrag für den Minijob angeboten, in dem sie wesentlich weniger Geld verdienen würde als bisher. Hat die AN ein Recht auf Anpassung ihres bisherigen AVs? Oder muss sie den neu angebotenen Vertrag annehmen, wenn sie weiter bei uns arbeiten möchte?

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Community-Antworten (9)

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ganther

29.08.2022 um 21:06 Uhr

was verstehst Du unter "Frührente"? Erwerbsminderungsrente? vorgezogene Altersrente? Was sagt der Arbeitsvertrag/Tarifvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Altersrente?

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UdoWoe

30.08.2022 um 11:26 Uhr

Wie von ganther schon geschrieben, wie endet ihr jetziger Vertrag? Läuft dieser aufgrund "Eintritt in die Rente" aus? Oder muss die Mitarbeiterin kündigen? Du hast geschrieben, dass die GL ihr einen Aufhebungsvertrag angeboten hat. Diesen muss Sie ja nicht annehmen. Somit läuft ihr Vertrag einfach weiter. Sie könnte dann ja einfach nach dem Teilzeitbefristungsgesetz ihre Arbeitszeit verringern. Bei uns wird so verfahren, dass die Mitarbeiter die in Rente gehen einen neuen AV für Ihren Minijob bekommen. Da dieser steuerlich anders behandelt wird, kann es sein, dass der Bruttolohn niedriger ist.

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celestro

30.08.2022 um 11:36 Uhr

"Sie könnte dann ja einfach nach dem Teilzeitbefristungsgesetz ihre Arbeitszeit verringern."

auch wenn sie sowieso schon nur Teilzeit arbeitet?

M
Marion

30.08.2022 um 12:20 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten! Sie tritt aufgrund von Arbeitsunfähigkeit in die Frührente ein. Im jetzigen Vertrag steht aber, dass der Vertrag bis zum regulären Renteneintrittsalter läuft.

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Relfe

30.08.2022 um 12:47 Uhr

wenn sie "Arbeitsunfähig" ist, kann sie ja die geschuldete Hauptleistung nicht mehr erbringen, damit hat der AG einen Kündigungsgrund bzw. bei Erwerbsminderungsrente-100% ohne zeitlicher Begrenzung. Wenn er jetzt einen Aufhebungsvertrag mit neuen AV für Minijob anbietet, dann dürfte das doch im Sinne der AN sein. Das sie weniger verdient liegt doch beim Minijob in der Natur der Sache? Minijob ist doch bei 520.-€ begrenzt.

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Marion

30.08.2022 um 12:52 Uhr

Ja, das stimmt. Im neuen Minijob verdient sie weniger. Sie wollte nur denselben Stundenlohn wie zuvor.

R
Relfe

30.08.2022 um 16:44 Uhr

damit müßt Ihr als BR euch eigentlich gar nicht befassen, weil das ist Individualrecht.

Wenn allerdings vergleichbare MA mit vergleichbaren Tätigkeiten andere Stundenlöhne bekommen, dann wäre ggf. der BR wieder im Boot.

Du darfst hier nicht den Fehler machen, das sie den "Anspruch" haben darf, den alten Stundenlohn zu behalten, es sei denn sie macht ihre alte Tätigkeit. Wenn es mehrere "Minjobber" gibt und die alle dieselbe Tätigkeit ausüben, dann steht auch alle ein vergleichbaren Stundenlohn.

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Marion

30.08.2022 um 16:47 Uhr

Danke Relfe! Das ist hilfreich. Sie macht tatsächlich noch ihre alte Tätigkeit (allerdings natürlich nicht mehr in dem Umfang). Es gibt keine andere Person im Unternehmen, die einen Minijob hat.

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