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Seminar, obwohl nicht mehr Mitglied?

B
BerndBR
Sep 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgenden Fall im BR: Ein ordentliches Mitglied scheidet zum 30.09. aus dem Gremium aus (Betriebsübergang nach 613a), möchte aber noch im Dezember ein vom Gremium vor längerer Zeit beschlossenes Seminar besuchen. Geht das überhaupt?

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Community-Antworten (6)

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Catweazle

07.09.2024 um 17:24 Uhr

Das geht schon. Er wird es aber wohl selbst bezahlen müssen.

M
Meph1977

08.09.2024 um 13:28 Uhr

es kommt hier auf die Erforderlichkeit an und auf die Rechtsgrundlage des Seminars. Nach §37 Abs 6 wurden auch Seminare 1 Monat vor Ende des Mandats noch als zulässig angesehen. Wenn es ein Seminar nach §37 Abs. 7 ist dann ist das ein persönlicher Anspruch des BR Mitglieds und das geht auch bis zum letzten Tag der Amtszeit Allerdings wird ein solches Seminar auch nicht vom Arbeitgeber bezahlt.

M
Moreno

09.09.2024 um 08:16 Uhr

Mephisto hier kommt es nicht auf die Erforderlichkeit drauf an! Wenn man nicht mehr BRM ist stehen einen auch keine Seminare mehr zu!

S
SabiKa

09.09.2024 um 10:50 Uhr

Wenn das BR Mitglied zum 30.09.24 aus den Gremium austritt, hat er ab diesem Zeitpunkt auch keine Grundlage für ein BR Seminar.

Ebenfalls entfällt für den BR die Notwendigkeit, diese Person auf dieses Seminar zu entsenden. Ein neuer Beschluss für ein anderes BR-Mitglied für diesen Seminarbesuch wäre notwendig.

Wenn die Person dieses Seminar dennoch besuchen möchte, so muss er/sie es dann

  1. selbst zahlen und 2. für die Dauer des Seminars wird der neue Arbeitgeber keine bezahlte Freistellung nach 37,6 BetrVG geben.
M
Meph1977

09.09.2024 um 18:29 Uhr

Sorry ich war beim Antworten wohl nicht so ganz da. Ich hab überlesen dass das Seminar nach dem 30.09. stattfinden soll. Da hat er natürlich keinen Anspruch mehr er könnte höchstens selbst zahlen und noch Bildungsurlaub nehmen. Die Regelungen dazu sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.

B
BerndBR

10.09.2024 um 11:54 Uhr

Recht herzlichen Dank für die Antworten! Ich denke, das ist eindeutig geklärt. Gruß, Bernd

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