Sexuelle Belästigung von Dritter
Hallo zusammen, Ich wurde vom einer Arbeitnehmerin angesprochen, dass sie mitbekommen haben will, wie der Chef eine Kollegin von ihr mir unangemessene Nachrichten und anzüglichen Sprüchen belästigt haben soll. Die Kollegin aus Angst vor beruflichen Konsequenzen aber nichts sagt. Ich habe gesagt, dass ich das gerne einmal mit der Kollegin darüber sprechen wollen würde. Darauf hin hat sie mir gesagt sie möchte das nicht und ich soll ihr versprechen nichts zu sagen.
Wie würdet ihr vorgehen? Meine Idee wäre einfach mit der Kollegin mal ein allgemeines Gespräch zu ihrer Situation zu führen und zu fragen wie es läuft und ob sie sich wohlfühlt.
Community-Antworten (16)
03.09.2024 um 22:46 Uhr
Erst mal kannst du nichts anderes tuhen als versuchen ihr Vertrauen zu gewinnen und ihr zu zu sichern das du Vertraulich mit der Angelegenheit umgehst.
04.09.2024 um 09:09 Uhr
Wer hat dir gesagt: "Darauf hin hat sie mir gesagt sie möchte das nicht und ich soll ihr versprechen nichts zu sagen." ...die Kollegin oder die Arbeitnehmerin, die das Thema bei Dir eingebracht hat?
Ein Patentrezept gibt es hier nicht. Das ist ein extrem schwieriges Thema. Bedenke folgendes:
- Die Kollegin möchte im Moment nicht darüber sprechen. Wenn Du sie jetzt ansprichst, sei es auch mit allg. Themen die auf die Situation abzielen, fühlt sie sich u. U. bedrängt.
- Wenn ihr in der Sache offiziell Maßnahmen ergreift, müsst Ihr Euch sicher sein, dass "der Schuss sitzt". Einer von beiden ist zu Schluss weg: Entweder der Chef oder die Mitarbeiterin.
- Solltet Ihr erfolgreich Maßnahmen in die Wege leiten (gegen den Chef), bedenkt dabei, wie die Kollegin zu Schluss u. U. dasteht.
- Wenn ihr Maßnahmen einleitet, müsst ihr Euch absolut sicher sein, dass weder die betroffene Kollegin umkippt, noch die andere Arbeitnehmerin ihre "Zeugenaussage" zurückzieht.
Ein erster guter Schritt wäre es schon, wenn ihr (wie Dummerhund schreibt) erst mal das Vertrauen gewinnt und für Gespräche zur Verfügung steht. Dass kann auch irgendjemand aus dem BR machen, der das beste Vertrauensverhältnis zu der Kollegin hat.
04.09.2024 um 10:15 Uhr
Bitte wasch mich, aber mach mich nicht nass. So funktioniert das Leben leider nicht. Den BR „anpieksen, aber dann direkt zurückpfeifen“? Was soll das?
04.09.2024 um 10:28 Uhr
"Bitte wasch mich, aber mach mich nicht nass." nur das der erste Teil von jemand anderem kommt als der zweite Teil. Wenn die betroffene Kollegin nicht möchte, dass das angesprochen wird ist es halt etwas problematisch. Je nach Art der Sprüche könnte die Kollegin die das "mitbekommen haben will" aber auch dagegen vorgehen, denn sexuelle Belästigung kann ja auch indirekt passieren.
04.09.2024 um 10:40 Uhr
Sexuelle Belästigung und das was gegenüber Frauen darüber noch hinaus geht ist ein sehr sensibles Thema. Man schaue sich nur mal um wie viele Straftaten in Deutschland nicht zur Anzeige kommen. Damit 3. tätig werden können brauch es erst mal sehr viel Vertrauen, da kann man nicht einfach sagen "„anpieksen, aber dann direkt zurückpfeifen“? Was soll das?" Die Kollegin die hier den BR angepickst hat, hat vielleicht (fälschlich) die Annahme gehabt mit dieser kurzen Info könnte der BR tätig werden. Man weiß nie, hatte gerade diese Kollegin in der Vergangenheit vielleicht schon mal ähnliches durchlebt und es ist nichts passiert. Scham kann eine sehr große Hürde sein.
04.09.2024 um 11:05 Uhr
"vom einer Arbeitnehmerin angesprochen, dass sie mitbekommen haben will, wie der Chef eine Kollegin von ihr mir unangemessene Nachrichten und anzüglichen Sprüchen belästigt haben soll"
Das ist mir ein bisschen zu viel "Vetter eines Bruders, dessen Nachbar vorgestern neben mir an der Ampel...", um mich als BR an der sozialen Hinrichtung eines Menschen zu beteiligen.
Wenn die betroffene Kollegin möchte, dass das aufhört, wird sie sich unter Darlegung der entsprechenden Fakten ins Scheinwerferlicht begeben müssen.
04.09.2024 um 11:29 Uhr
"Wenn die betroffene Kollegin möchte, dass das aufhört, wird sie sich unter Darlegung der entsprechenden Fakten ins Scheinwerferlicht begeben müssen."
Dies kann aber nur der 2. Schritt sein.
04.09.2024 um 11:40 Uhr
Habt ihr denn ggf. offizielle Ansprechpartner, an die sich Mitarbeiter wenden können? Wir haben mehrere Ansprechpartner beiderlei Geschlechts benannt und kommunizieren sehr deutlich, dass sexuelle Belästigung ein No-Go ist.
Schafft Strukturen und schult grade auch Führungskräfte. Das geht prinzipiell auch ohne konkreten Anlass, kann selbst so allgemein aber schon hilfreich sein, weil es die Aufmerksamkeit weckt und sich Belästigte sicherer fühlen können, wenn sie sich outen und Belästiger wissen, dass die Firma das nicht akzeptiert.
04.09.2024 um 11:57 Uhr
Zu RudiRadeberger, Die Kunst im aktuellen Fall wird es sein eine Plattform zu schaffen ohne Scheinwerferlicht.
04.09.2024 um 12:06 Uhr
"Die Kunst im aktuellen Fall wird es sein eine Plattform zu schaffen ohne Scheinwerferlicht."
Die gibt es bereits - das HinSchG. Dann landet das Ganze irgendwann beim Chef vom Chef. Reicht man den Hinweis anonym ein, ist dann meistens Ende. Auch hier wird man Ross und Reiter nennen müssen.
Gibt es keinen Chef vom Chef, dann
a.) neuen Job suchen oder b.) Strafanzeige stellen
Die Erfahrung zeigt leider, dass das Thema meistens so lange und variantenreich im Kreis rumgetratscht wird, bis man nicht mehr vom Scheinwerfer sprechen kann - sondern vom Flutlicht.
04.09.2024 um 12:08 Uhr
@ RudiRadeberger
Ich denke mal du hast nicht ganz verstanden was ich Ausdrücken wollte.
04.09.2024 um 19:02 Uhr
Wir haben auch einige "Beschwerden" über sexuelle Belästigungen. In Anführungszeichen , weil die MA zwar maulen, aber auf keinen Fall wollen dass man irgendwas unternimmt. Wir werden nun in der nächsten Betriebsversammlung das Thema sexuelle Belästigung aufnehmen und darüber sprechen was man dagegen unternehmen kann etc. Ich hoffe auf diesem Weg die MA zu erreichen und zu motivieren sich dagegen zu Wehr zu setzen.
04.09.2024 um 19:27 Uhr
"nur das der erste Teil von jemand anderem kommt als der zweite Teil."
Nicht wirklich! Natürlich ist die Person, die "belästigt wurde" nicht identisch mit der Hinweisgeberin. Aber wenn die Hinweisgeberin nicht möchte dass das verfolgt wird (ergo die belästigte Person angesprochen wird), dann ist das so. Und dann passiert halt ... NICHTS!
P.S. abgesehen davon, das man als BRM die Hinweisgeberin bitten kann, die belästigte Person möge doch gegen ihren Peiniger vorgehen (sich an den BR wenden).
04.09.2024 um 23:00 Uhr
Danke euch erst einmal für die zahlreichen Antworten. Ja, es ist schwierig, sonst hätte ich nicht gefragt. Ich werde auch jetzt nicht loslegen und direkt zu jemandem hinlaufen, denn wer sagt mir, dass die Kollegin nicht dem Chef einfach nur schaden will. Das könnte im Gesamtkontext möglich sein. Ich befürchte auch einfach direkt jetzt nichts machen zu können, außer zu schauen, wie es der Kollegin geht und ob sie von sich aus was sagt. Ich möchte nur nicht,dass sich in Zukunft doch etwas daran bewahrheitet und ich dann nichts getan habe.
Trotzdem finde ich gerade das Thema schulen, bzw.in der Zukunft da vermehrt präventiv gegen Arbeiten super wichtig und schreibe mir das auf die Agenda. Danke euch soweit.
04.09.2024 um 23:14 Uhr
Ich denke genau da seit ihr auf den richtigen Weg. Auch ruhig mal das Thema auf einer Betriebsversammlung ansprechen (nur nicht direkt das es einen aktuellen Fall gibt, das verschreckt die aktuell Betroffene). Sensibilisiert die Hinweisgeberin. Hat die einen Draht zu der Betroffenen kann der Knoten platzen und der BR tätig werden.
05.09.2024 um 10:01 Uhr
"Nicht wirklich! Natürlich ist die Person, die "belästigt wurde" nicht identisch mit der Hinweisgeberin. Aber wenn die Hinweisgeberin nicht möchte dass das verfolgt wird (ergo die belästigte Person angesprochen wird), dann ist das so. Und dann passiert halt ... NICHTS!" sorry, ja hatte den Eingangsthread wohl falsch verstanden.
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