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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verhaltensbedingte Kündigung, Sexuelle Belästigung

T
ThreeBR
Jan 2018 bearbeitet

In Unserem Unternehmen sollen zwei Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden. Die Betroffenen werden der sexuellen Belästigung bezichtigt. Die Geschäftsleitung hat in der Anhörung zum Sachverhalt, alle Schriftstücke, -Aussage der zu Kündigenden Arbeitnehmer -Aussage der Kollegen die Belästigt wurden -E-Mail Verläufe (die die Schuld der belästigenden belegen) Teilweise vorgetragen aber diese zum Schutz der Kollegen die belästigt wurden uns nicht zur Verfügung gestellt. Wir haben also nur die Ausführungen und Information der Geschäftsleitung.

Meine Frage an euch? Wie sollte der Betriebsrat in oben angegebenem Szenario der Geschäftsleitung gegenüber Reagieren?

1.38004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

19.06.2015 um 20:40 Uhr

Man hört vor der Entscheidung des BRs ja auch noch mal die Kollegen, die gekündigt werden sollen, persönlich an...

P
Pickel

19.06.2015 um 21:27 Uhr

Meine Meinung: sexuelle Belästigung ist einer der (wenigen) Fälle, in denen auch eine aktive Zustimmung der richtige Weg sein KANN.

Sprecht mit den zu kündigenden AN und wenn möglich auch mit den vermeintlichen Opfern. Wenn das Verhalten eindeutig nachgewiesen ist und ihr es als ausreichend schwer beurteilt, nehmt lieber Rücksicht auf Opfer und gesamtbelegschaft als auf Täter.

G
Globus

19.06.2015 um 21:45 Uhr

na da bin ich eher auf seitens des Kölners - und vor allem... in meinen Augen... mit wlecher ligitimation wurden Emails von dem AG eingesehen?

Ach ja - auch wenn es keiner glaubt - auch mir kann es passieren, dass ich meinen Rechner nciht sperre, wenn ich mal kurz vom Arbeitsplatz weg gehe - theoretisch könnte also in der Zeit jeder Emails in meinen Namen versenden...

G
gironimo

20.06.2015 um 11:27 Uhr

Klar - die Betroffenen anhören.

Wenn sich keine Bedenken oder Widerspruchsgründe finden - schweigen und Frist verstreichen lassen. Möge das Gericht - falls jemand klagt - die Fakten prüfen (der BR ist ja kein Gericht)

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