In Unserem Unternehmen sollen zwei Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden.
Die Betroffenen werden der sexuellen Belästigung bezichtigt.
Die Geschäftsleitung hat in der Anhörung zum Sachverhalt, alle Schriftstücke,
-Aussage der zu Kündigenden Arbeitnehmer
-Aussage der Kollegen die Belästigt wurden
-E-Mail Verläufe (die die Schuld der belästigenden belegen)
Teilweise vorgetragen aber diese zum Schutz der Kollegen die belästigt wurden uns nicht zur Verfügung gestellt. Wir haben also nur die Ausführungen und Information der Geschäftsleitung.

Meine Frage an euch?
Wie sollte der Betriebsrat in oben angegebenem Szenario der Geschäftsleitung gegenüber Reagieren?