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Kündigung wg. sexueller Belästigung - wie soll sich der BR verhalten?

D
donnerstag
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

ein mitarbeiter soll fristlos gekündigt werden, da ihm in zwei fällen sexuelle belästigung vorgeworfen wird.

wie soll sich der br verhalten?

7.610023

Community-Antworten (23)

D
DonJohnson

14.01.2010 um 11:56 Uhr

Bedenken äußern, da nciht alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden.

Und auch wenn ich mich wieder unbeliebt mache... Selbstverständlich den Kollegen anhören - und auch die eventuellen Opfer. Sachverhalt prüfen - schauen ob es sich wirklich um eine sexuelle Belästigung handelt und am Ende der Frist meinen oben geäußerten Vorschlag folgen. Vielleicht dann mit noch mehr Begründungen (lag überhaupt eine sexuelle Belästigung vor etc)...

Mist - wieder zu viel geschrieben... :-(((

D
donnerstag

14.01.2010 um 12:01 Uhr

Es haben schon etliche Gespräche stattgefunden. Mit dem "angeklagten" Mitarbeiter, der alle Vowürfe von sich weist und auch mit den "Opfern". Ebenfalls wurden zwei weitere Mitarbeiter befragt, da sie als Zeugen genannt wurden. Der eine hat jedoch nichts mitbekommen, der andere sagte, er habe es nicht gesehen, aber wurde dirket nach dem vorfall von der betroffenden Mitarbeiterin informiert.

N
Nemeth

14.01.2010 um 12:01 Uhr

@donnerstag

DJ hat Recht - genau so.

War kurz DJ - oder?

D
DonJohnson

14.01.2010 um 12:07 Uhr

@Donnerstag Ok, die WAF wird mich hassen.... ;-) Was genau ist denn passiert. Sind die Vorwürfe überhaupt eine sexuelle Belästigung? Wieso hat sich das Opfer nciht an den BR gewand? Wie lange ist der "Übergriff" her?

Bitte bedenke, dass ihr weder "Polizei", noch "Staatanwaltschaft" oder "Richter" seid...

Ansonsten habe ich glaube ich meiner ersten Antwort nicht hinzuzufügen...

P.S. @WAF - sorry, ging nicht anders ;-)))

Nemeth Jepp - prima - geht doch. Leider befürchte ich, dass diese Arbeitsweise dem fragenden nciht hilfreich ist ;-) Aber was sollen wir machen, wir dürfen ja nicht anders ;-)))

B
bösewicht

14.01.2010 um 12:34 Uhr

Donnerstag "wie soll sich der BR verhalten?"

...sich vielleicht mal überlegen, warum man einem Standartfall " Anhörung zu einer fristlosen Kündigung" so hilflos gegenübersteht.......

ein bisschen Kaffee trinken, ein bisschen palavern, aber keine Ahnung von Grundlagen.....

Na Bravo !

D
DonJohnson

14.01.2010 um 12:40 Uhr

@Bösewicht Um ehrlich zu sein, verstehe ich deine Anfeindung nicht...

G
Galaxy

14.01.2010 um 12:50 Uhr

@Bösewicht

dann teil uns doch mal mit wie du/euer Gremium in so einem "Standardfall" agierst, damit würdest du zumindest dem Fragesteller donnerstag weiterhelfen und uns allen eventuell auch noch was substantiveres liefern außer deiner ersten antwort, die qualitativ voll daneben ist.

Galaxy

@DJ Meister Joda sagen würde, "lernfähig du bist" ;-))

D
DonJohnson

14.01.2010 um 13:00 Uhr

@galaxy Könntest du das bitte konkretisieren?

B
bösewicht

14.01.2010 um 13:26 Uhr

tja, stimmt, Substanz fehlt hier im allgemeinen

auch der Unterschied zwischen "substantiv" und "substantiell" wäre eine Überlegung wert, Galaxy
wenn man schon auf Fremdwörter zurückgreifen will, um Inhaltsleere optisch aufzuwerten

aber das zeichnet hier ja ein Bild des "typischen" Betriebsrats mitreden wollen, aber nicht wissen worüber und wie kurz "Betriebsdilletanten mit gesetzlichem Mitspracherecht"

G
Galaxy

14.01.2010 um 13:31 Uhr

@DJ

"WAF will kurze, präzise Antworten......" Und das ist doch eine, oder irre ich mich???? Außerdem war "lernfähig du bist" als "Späßle gemacht" mit Smiley hinterlegt und nicht als Angriff auf deine Person gemünzt, da würde ich andere Wege wählen, wenn ich es denn vorhätte.

PS: Extra für dich "setze ich mal den Haken" wenn noch Unstimmigkeiten sind...

D
DonJohnson

14.01.2010 um 13:45 Uhr

@galaxy Wieso denken eigentlich immer alle, dass ich dinge negativ oder als "Angriff" auf mich auslege? Ich wollte wirklich lediglich wissen, auf was du das genau beziehst - nicht mehr ;-)))

Tja, das ist halt immer das Problem mit oder bei kurzen Antworten, gell? Aber vielleicht lernt es die WAF ja auch noch irgendwann einmal ;-)))

Gruß DJ

G
Galaxy

14.01.2010 um 13:49 Uhr

@Bösewicht für dich gern der Unterschied der beiden Wörter

Substantiv=Ein Substantiv ist in der Grammatik eine Wortart zur Andeutung eines Lebewesens, Gegenstands oder einer Sache. Statt von Substantiv spricht man auch von Dingwort, Gegenstandswort, Hauptwort, Namenwort, Nennwort oder Nomen (im engeren Sinn) Substantiver im o.g. Sinn wäre dann die Andeutung einer Sache

Substantiell=in Bezug auf die Substanz ≈ wesentlich

Nun such dir aus, welches der beiden Wörterfür dich besser passt und wenn du dann noch den Rest der Frage von Donnerstag sinnvoll beantworten könntest.....

D
DonJohnson

14.01.2010 um 13:51 Uhr

@Bösewicht Irgendwie kann ich noch immer keine favorisierte Vorgehensweise in diesem Standartfall erkennen. Außer dir ein neues Ziel gesucht zu haben, hast du ncihts beigetragen - nun haste ein drittes - mich... Nun denn, laß uns das Spiel beginnen...

Selbst deine Anfeindungen sind sowas von daneben - keine konkreten Aussagen und lassen verschiedene Interpretationen zu, dass ich es eigentlich leid bin, mich mit dir überhaupt auseinanderzusetzen...

W
wiewo

14.01.2010 um 13:58 Uhr

@all

tja - wie schon der Nick sagt "bösewicht"

D
donnerstag

14.01.2010 um 14:01 Uhr

ich danke den kollegen die versucht haben weiter zu helfen. alle weiteren beiträge sind mehr als destruktiv. so ein verhalten ist sehr bedauerlich.

ich werde mich verabschieden, dafür ist meine zeit zu wertvoll.

L
Lotte

14.01.2010 um 14:07 Uhr

Bösewicht, "auch der Unterschied zwischen "substantiv" und "substantiell" wäre eine Überlegung wert, Galaxy wenn man schon auf Fremdwörter zurückgreifen will, um Inhaltsleere optisch aufzuwerten"

wer so etwas schreibt, und selbst so: "...sich vielleicht mal überlegen, warum man einem Standartfall... " sollte sich vielleicht erstmal mit Standart (meinst Du vielleicht Standarte?) und Standard auseinandersetzen.

donnerstag, Ihr könnt sowieso höchstens Bedenken äußern. Wenn Ihr die habt, tut Ihr das, wenn nicht, dann lasst Ihr am besten ganz die Finger davon und ratet dem Kollegen ggf. zur Klage.

D
donnerstag

14.01.2010 um 14:14 Uhr

es ging mir auch eigentlich darum, auf welcher grundlage wir die kündigung ablehnen können. bedenken alleine reichen ja nicht aus.

D
DonJohnson

14.01.2010 um 14:18 Uhr

@donnerstag Mehr als Bedenken äußern ist bei einer außerordentlichen nicht drin...

Einen Grund habe ich beispielsweise in 139976 genannt - mehr können wir hier ohne weitere Fakten nciht nennen. Doch einen noch, du hast geschrieben, dass es keine Zeugen dafür gibt. Aufgrund nur einer Aussage ist das Mittel der fristlosen zu übertrieben. Dann könnte ja jeder kommen und wilde Behauptungen aufstellen...

R
Rambo

14.01.2010 um 14:33 Uhr

@ bösewicht! Und was räts Du nun Donnerstag, oder wolltest du nur mal böse sein? Na ja eben Bösewicht

T
Thunder

14.01.2010 um 22:19 Uhr

Also wenn ich das hier Alles lese stehen mir die Haare zu Berge. Seid Ihr Betriebsräte oder ein Kindergarten... Offensichtlich handelt es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. Beschuldigten und Opfer habt Ihr wohl angehört, Zeugen gibt es keine. Ihr seid keine Richter und keine Staatsanwälte also zunächst FÜR den Beschuldigten. Bei verhaltensbedingter Kündigung habt Ihr nur das Mittel der "Bedenken anzumelden". Die Beschuldigungen lassen sich nicht beweisen und so könnte Für den Beschuldigten sprechen, dass er gemobbt werden soll. Mobbing ist eine Straftat und kann nur durch die Hand des Gesetzgebers, also Gerichtsverfahren geahndet werden. In diesem Fall hätte eine Kündigungsschutzklage hinreichende Aussicht auf Erfolg. Einer verhaltensbedingter Kündigung kann der Betriebsrat nicht "wiedersprechen", sondern nur Bedenken anmelden und das innerhalb von 3 Tagen an denen üblicherweise gearbeitet wird. Ich hoffe das hilft euch weiter. Ach ja... Seminare für Grundqualifizierung für Betriebsräte gibts auch... Solltet Ihr eure Leute vielleicht mal hin schicken.

D
DonJohnson

14.01.2010 um 22:35 Uhr

@Thunder Warum so gereizt?

Es wurde hier doch nur gefragt, wie sich der BR zu verhalten hat. Alles das haben wir hier schon dargelegt. Dadurch dass du es wiederholst wird es nciht anders.

Im übrigen finde ich es bedenklich, dass du jetzt Mobbing ins Spiel bringst...

Und noch was: Mir als AN wäre es lieber, dass sich mein BR wegen der Schritte rückversichert, als bei einem eventuell erstmals aufkommenden Thema einfach an mir üben.

Leider war der Fragesteller nicht sehr auskunftsfreudig was die genauen Vorwürfe angeht - wie sich diese "sexuelle Belästigung" bemerkbar gemacht hat... aber das ist ein anderes Thema!

Deine Schärfe kann ich also nciht nachvollziehen...

S
schlauberger

14.01.2010 um 23:10 Uhr

thunder :.Licht und Schatten !

Also wenn ich das hier Alles lese stehen mir die Haare zu Berge.(RICHTIG!) Seid Ihr Betriebsräte oder ein Kindergarten... Offensichtlich handelt es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. Beschuldigten und Opfer habt Ihr wohl angehört, Zeugen gibt es keine. Ihr seid keine Richter und keine Staatsanwälte also zunächst FÜR den Beschuldigten(RICHTIG!). Bei verhaltensbedingter Kündigung habt Ihr nur das Mittel der "Bedenken anzumelden"(FALSCH!). Die Beschuldigungen lassen sich nicht beweisen und so könnte Für den Beschuldigten sprechen, dass er gemobbt werden soll.(BEDENKLICH!) Mobbing ist eine Straftat(FALSCH!) und kann nur durch die Hand des Gesetzgebers, also Gerichtsverfahren geahndet werden. In diesem Fall hätte eine Kündigungsschutzklage hinreichende Aussicht auf Erfolg. Einer verhaltensbedingter Kündigung kann der Betriebsrat nicht "wiedersprechen", sondern nur Bedenken anmelden(FALSCH!) und das innerhalb von 3 Tagen(FALSCH!) Ich hoffe das hilft euch weiter. Ach ja... Seminare für Grundqualifizierung für Betriebsräte gibts auch.(RICHTIG!).. Solltet Ihr eure Leute vielleicht mal hin schicken.(RICHTIG!)

D
DonJohnson

14.01.2010 um 23:27 Uhr

@schlauberger Ein paar von deinen (FALSCH!) könnten so stehengelassen einige Irritationen bei dem Fragenden entstehen lassen...

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